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Lassen Sie sich für Ihr Engagement zum Klimaschutz belohnen!

Unternehmen mit E-Flotten leisten einen wertvollen Beitrag, um Emissionen zu senken und die Verkehrswende voranzutreiben. Weil ein E-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung wird über die THG-Quote finanziell belohnt. Für alle E-Fahrzeuge der Flotte wird Ihnen jedes Jahr eine Prämie ausgezahlt. Betreiben Sie eine öffentliche Ladesäule, profitieren Sie ebenfalls von der THG-Quote.

Unser Antrieb ist es, all diejenigen zu belohnen, die E-Mobilität fördern und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten! 

Wir bündeln Ihre THG-Quoten zu größeren Mengen und erzielen dadurch für Sie höhere Erlöse am Markt – ganz einfach und schnell!

Vertrauen Sie den Experten!

 EMOVY ist der einzige Anbieter, der exklusiv auf B2B-Flottenkunden spezialisiert ist. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung als seriöser und kompetenter Ansprechpartner in der Vermarktung von THG-Quoten. Als Pionier der ersten Stunden sind wir im Markt sehr gut vernetzt und handeln auch die Quoten anderer Marktteilnehmer.

Setzen Sie auf faire Konditionen ohne Risiko!

Wir garantieren Ihnen die Abnahme ihrer THG-Quote zu verbindlichen Festpreisen und sichern diese über Gegengeschäfte sofort ab. Das ermöglicht Ihnen Planungssicherheit ohne Risiko.

Nutze Sie unseren Service!

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, ohne dass Sie sich mit einer technischen Plattform beschäftigen müssen – von der Anmeldung bei den Behörden bis zur Vermarktung an die quotenverpflichteten Unternehmen. Wir bündeln Ihre THG-Quote zu größeren Mengen und erzielen dadurch für Sie höhere Erlöse am Markt.

Setzen Sie auf persönliche Betreuung!

durch das Gründungsteam. EMOVY besteht aus erfahrenen Experten aus der Energiewirtschaft. Bei EMOVY ist der „Kunde König“ und wird individuell, persönlich beraten und betreut.

Warum EMOVY?

✔️ Fairness – durch transparente Verträge

✔️ Zeitersparnis – durch einfachen Datenaustausch

✔️ Sicherheit – durch planbare Erlöse ohne Risiko

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Neugierig? 💬 Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht oder buchen Sie direkt einen ersten unverbindlichen Beratungstermin unter https://emovy.de/termin-buchen/ Wir erzählen Ihnen gerne mehr darüber.

Q Was ist denn die THG-Quote und wie wird sie gehandelt?

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bezeichnet die Treibhausgaseinsparung, die Mineralölunternehmen als sogenannte „Quotenverpflichtete“ durch das Inverkehrbringen nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. sonstiger Kraftstoffe und anderer emissionsreduzierender Maßnahmen einzuhalten haben.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, zugleich soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Jedoch verschuldet allein der Transportsektor in Deutschland mit der Freisetzung von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein Klimaschutzinstrument geschaffen, das zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. Sie verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölunternehmen, zu einer jährlichen Reduktion ihrer Emissionen um einen vorgegebenen Prozentsatz – anderenfalls werden Strafzahlungen fällig. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die THG-Quote nicht aus eigener Kraft erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an Dritte zu übertragen.

Davon profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektroautos: Sie können die eingesparten CO2-Emissionen (THG-Quote) vom Fahrzeug an Mineralölunternehmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren batterieelektrisch betriebenen Firmenwagen Geld verdienen. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als THG-Quoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Fuhrparkkosten beiträgt.

Die Abwicklung erfolgt dabei in zwei Schritten über die jeweils zuständigen Behörden. Im ersten Schritt werden die Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt angemeldet. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt beim Hauptzollamt die Meldung der Übertragung der THG-Quoten an die Quotenverpflichteten.

Q Auf welcher Grundlage wird die THG-Quote berechnet?

Zur Berechnung der THG–Quote wird zunächst ein Referenzwert gebildet. Dieser ist der fossile Vergleichswert, gegenüber dem die Treibhausgasminderung zu erfolgen hat. Er ermittelt sich durch die Multiplikation der energetischen Menge aller vom Quotenverpflichteten in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem Basiswert.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), welches einen pauschalen Schätzwert im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser beträgt exakt 2.000 kWh für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 (PKW). Für die Fahrzeugklassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) gibt es höhere Schätzwerte. Auch für Leichtfahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e ist eine Prämie möglich, sofern für diese ein Fahrzeugschein vorliegt.

Q Gibt es die THG-Prämie nur einmalig für ein E-Auto?

Nein, alle zugelassenen E-Autos (BEV) eines E-Fuhrparks können jedes Jahr erneut am Emissionshandel teilnehmen und sich so ihre THG-Prämie als zusätzlichen Erlös sichern. Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Quote beantragt wird. Die THG-Quote kann auch rückwirkend, bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres, beantragt werden.

Q Was sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am THG-Quotenhandel?

Voraussetzung ist nur eine Zulassung vom Firmenwagen in dem jeweiligen Jahr, in dem die THG-Prämie beantragt wird. Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark beantragt werden. Das Auto muss im Antragsjahr nur mindestens einen Tag lang in Deutschland zugelassen ist. Derzeit wird die Berechtigung für ein THG-Quotenzertifikat an Autos der E-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (E-Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen) sowie E-Busse der Klasse M3 erteilt.

Für die erfolgreiche THG-Quotenvermarktung vom E-Fahrzeug wird eine gut lesbare Kopie der Vorderseite der Fahrzeugscheine benötigt. Wenn aus bestehenden Fuhrparkmanagementsystemen weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum exportiert werden können, vereinfacht dies den Prozess, ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der THG-Prämie.

Q Wie vermarkte ich die THG-Quoten aus öffentlichen Ladesäulen?

Eine Vermarktung der THG-Quoten ist bei Ladesäulen auf Basis der geladenen kWh möglich. Für die Vermarktung der THG-Quote müssen die geplanten Ladepunkte öffentlich zugänglich für Dritte sein.

Die Ladepunkte müssen hierfür bei der BNetzA als öffentliche Ladepunkte angemeldet werden, einer Veröffentlichung in der Ladesäulenkarte und den entsprechenden APPs muss aber nicht zugestimmt werden.

Für eine erfolgreiche Registrierung müssen den Ladepunkte die technischen und regulatorischen Vorgaben erfüllen, hierzu zählen insbesondere die Eichrechtskonformität und Bezahlmöglichkeiten für Dritte.

Die Vermarktung der THG-Quote aus Ladestrom bietet EMOVY Flottenkunden in Ergänzung zur Vermarktung der THG-Quote ihrer zugelassenen elektrischen Firmenfahrzeuge gerne an.

8 Bewertungen fürEMOVY GmbH

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joerg.wagner45

1 Bewertungen

Kompetenter Service, super Konditionen

5.0/ 5

Wir sind mit unserer Zusammenarbeit mit EMOVY sehr zufrieden: Kompetent, schnelle Antworten, attraktive Konditionen und nette Menschen.

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toni.schuster17

1 Bewertungen

Top Service und herausragende Kommunikation!

5.0/ 5

Hier arbeitet man mit Profis! Besonders hervorzuheben sind die tollen Mitarbeiter rund um Matthias, Anna und Manuela! Freundlichkeit, Immer auf dem aktuellsten Stand, qualifizierte Analysen, schnelle und Marktpreisorientierte Auszahlung machen Emovy dazu zu einem TOP THG-Prämienpartner.

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stephan62

1 Bewertungen

Beispielhafter Kundenservice und absolut fair

5.0/ 5

Wir arbeiten mit emovy schon länger zusammen – eher zufällig aufgrund der regionalen Nähe. Aber der Kundenservice den wir erfahren haben und die absolut freundliche, transparente und schnelle Kommunikation begeistert mich immer wieder auf’s Neue, sodass ich mich hier auf eine weitere gute Zusammenarbeit freue.

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guenter.collet82

1 Bewertungen

Prima – läuft TOP

5.0/ 5

Ich bin mit Emovy sowie auch mit meinem direkten Kontakt Anna super zufrieden. ich bin froh dass ich über den Verband Betriebliche Mobilität darauf aufmerksam wurde und bereue keine Sekunde.. Sehr kompetent und schnelle Bearbeitung. Weiter so, liebes Emovy-Team.

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armin.mueller92

1 Bewertungen

Kompetent, vertrauensvoll und verbindlich!

5.0/ 5

Hier hat man es mit Profis zu tun! EMOVY kann ich nur empfehlen.. Die Ansprechpartner sind vertrauenswürdig, zuverlässig und kompetent. Die Abwicklung läuft schnell und unkompliziert. Vielen Dank für den tollen Service!

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rw30

1 Bewertungen

Top Service

5.0/ 5

Ich kann Emovy nur empfehlen. Kommunikation und Service top, finanziell bei den Top 3. Weiter so. 👍🏼

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till.schmidt50

1 Bewertungen

Toller Service und super Konditionen

5.0/ 5

Wir arbeiten schon länger mit Emovy zusammen und erhalten immer super Konditionen!

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moin87

1 Bewertungen

Super Fair, super schnell

5.0/ 5

Wir können EMOVY sowie das Team um Matthias ausnahmslos empfehlen. Stets nett, äußerst kompetent und absolut schnell in der Umsetzung. In einem Wort: TOP!

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