carbonify GmbH ist ein marktführender Spezialist für THG-Quoten mit Büros in München und Frankfurt. Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ermöglicht Haltern von vollelektrischen Fahrzeugen jährliche Einnahmen von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug zu erzielen.
Carbonify übernimmt den kompletten Ablauf der Treibhausgasquoten-Abwicklung, inklusive der Zertifizierung der Quoten durch das Umweltbundesamt sowie deren Vermarktung. Unser Ziel ist es, die Welt einen Schritt näher an eine Zukunft mit weniger Kohlenstoff zu bringen. Wir sind fest von der Elektromobilität überzeugt und unterstützen mit Leidenschaft unsere Kunden auf ihrer Reise zur Elektromobilität. Als dynamisches und modernes Unternehmen setzen wir dabei auf leistungsstarke digitale Lösungen, die wir auch unseren Kunden zur Verfügung stellen.
Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO₂-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.
Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.
Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten
Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.
Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.
Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.
Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.
Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein. Klassifizierungen von Nutzfahrzeugen finden sie auf unserer nutzfahrzeuge.carbonify.de Seite.
Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.
Wichtig: das Quotenjahr endet seit diesem Jahr am 15.11. Dies bedeutet, dass die Quote des laufenden Quotenjahres nur bis zu diesem Tag beantragt werden kann.
Jeder Fahrzeughalter (egal ob privat oder gewerblich) auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das E-Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist jedoch eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung.
Durch eine Neuerung in der Bundes-Emissionsschutzverordnung, welche Ende Juli 2023 in Kraft getreten ist, dürfen ab sofort ausschließlich solche E-Fahrzeuge zum THG-Quotenhandel zugelassen werden, welche einen Schätzwert besitzen. E-Kleinkrafträder sind somit nicht mehr als quotenberechtigtes Fahrzeug deklariert.
Grundsätzlich ja, allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für Ladepunkte zu erfüllen, wie z. B. muss dieser als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert sein, um THG-Quotenberechtigt zu sein.