Neue Anforderungen an die Ladeinfrastruktur rücken näher
Die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur von Gebäuden stehen vor einer umfassenden Anpassung. Mit der Umsetzung der novellierten europäischen Gebäuderichtlinie EPBD in deutsches Recht wird das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) deutlich verschärft. Für Unternehmen, Immobilienbesitzer, Projektentwickler und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus neue Pflichten und Investitionsbedarfe.
Ein aktuelles M3E Whitepaper beleuchtet die erwartbaren Auswirkungen der Gesetzesänderungen und liefert praxisnahe Orientierung für die Planung von Ladeinfrastruktur. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten möchten und gleichzeitig wirtschaftliche Lösungen suchen.
GEIG-Novelle soll bereits vor Juli 2026 in Kraft treten
Hintergrund der Entwicklung ist die nationale Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie EU 2024/1275). Die Umsetzungsfrist auf europäischer Ebene endete bereits am 28. Mai 2026. Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai einen Referentenentwurf vorgelegt hatte, wurde der Gesetzentwurf Mitte Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Beratung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt.
Nach aktuellem Zeitplan sollen die neuen Regelungen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Das macht die bevorstehenden Änderungen besonders relevant für Unternehmen, die Neubauten oder Sanierungen planen.
Das aktuelle M3E Whitepaper ordnet die rechtlichen Entwicklungen ein und erklärt die Auswirkungen auf unterschiedliche Gebäudetypen.
Niedrigere Schwellenwerte und neue Pflichten für Stellplätze
Die geplante GEIG-Novelle erweitert den Anwendungsbereich deutlich. Während bisher höhere Schwellenwerte galten, greifen die Anforderungen künftig bereits bei kleineren Projekten.
Bei neuen Wohngebäuden sollen die Vorgaben bereits ab mehr als drei Stellplätzen gelten. Für neue Nichtwohngebäude liegt die Grenze künftig bei mehr als fünf Stellplätzen.
Eine wesentliche Neuerung ist die verpflichtende Vorverkabelung von mindestens 50 Prozent aller Stellplätze. Darüber hinaus werden Anforderungen an intelligente Ladesysteme eingeführt. Teilweise sollen diese Systeme auch bidirektionales Laden unterstützen.
Für Bürogebäude ist vorgesehen, mindestens einen Ladepunkt je zwei Stellplätze bereitzustellen. Zusätzlich gelten für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2027 eigene Anforderungen.
Das Whitepaper zeigt dabei detailliert auf, welche Pflichten für welche Gebäudekategorien gelten und welche Übergangsfristen zu beachten sind.
Investitionen strategisch planen und Kosten senken
Neben den rechtlichen Anforderungen beschäftigt sich das M3E Whitepaper intensiv mit der wirtschaftlichen Umsetzung.
Besonders relevant ist die Frage, wann sich eine reine Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur lohnt und wann eine vollständige Installation von Ladepunkten sinnvoller ist. Nach Einschätzung der Experten entstehen die größten Kostenpositionen durch Tiefbauarbeiten, Elektroinstallationen und Netzanschlüsse.
Gleichzeitig liegen dort die größten Einsparmöglichkeiten. Das Whitepaper nennt mehrere Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihre Investitionen reduzieren können:
- Einsatz von Lastmanagement statt kostenintensivem Netzausbau
- Bündelung mehrerer Standorte
- Vorinstallation im Rahmen geplanter Sanierungen
- Standardisierte technische Konzepte
Durch diese Ansätze können die Gesamtinvestitionen nach Einschätzung der Autoren um 20 bis 40 Prozent reduziert werden.
Betriebsmodelle für Ladeinfrastruktur im Vergleich
Ein weiterer Schwerpunkt des Leitfadens ist die Auswahl geeigneter Betriebsmodelle. Unternehmen stehen dabei vor unterschiedlichen strategischen Entscheidungen.
Das Whitepaper vergleicht unter anderem:
- Eigenbetrieb der Ladeinfrastruktur
- Betrieb durch einen Charge Point Operator (CPO)
- Mischmodelle
- Mieterstromkonzepte
Dabei wird erläutert, welche Lösungen sich für kleinere Immobilienportfolios eignen und welche Modelle bei größeren Standorten Vorteile bieten können.
Zusätzlich enthält der Leitfaden eine praxisorientierte Checkliste sowie einen umfangreichen FAQ-Bereich. Dort werden häufige Fragen zu Sanktionen, mobilen Ladestationen und der standortübergreifenden Anrechnung von Ladepunkten beantwortet.
Förderprogramme unterstützen den Ausbau
Für viele Unternehmen spielt die Finanzierung der Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Deshalb widmet sich das M3E Whitepaper auch den verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Besondere Aufmerksamkeit erhält das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“. Seit dem 15. April 2026 können Anträge gestellt werden. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro zur Verfügung, um den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden zu unterstützen.
Ergänzend verweist der Leitfaden auf zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie regionale Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene.
Welche Folgen drohen bei Nichterfüllung?
Die neuen Vorgaben sind nicht nur Empfehlungen. Das GEIG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor.
Darüber hinaus bleibt die Pflicht zur Umsetzung bestehen. Unternehmen können sich daher nicht durch die Zahlung eines Bußgelds von ihren Verpflichtungen befreien. Im Extremfall können Behörden die erforderlichen Maßnahmen anordnen und die entstehenden Kosten den Verantwortlichen in Rechnung stellen.
Gerade deshalb gewinnt eine frühzeitige Planung an Bedeutung. Das Whitepaper liefert hierfür eine strukturierte Grundlage und hilft Unternehmen, die Anforderungen rechtzeitig in ihre Investitions- und Sanierungsstrategien einzubinden.
Orientierung für die kommenden Jahre
Die geplante GEIG-Novelle wird den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich beschleunigen. Sinkende Schwellenwerte, verpflichtende Vorverkabelung und neue Anforderungen an intelligente Ladesysteme erhöhen den Handlungsdruck für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden.
Das M3E Whitepaper bietet eine umfassende Einordnung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte. Besonders wertvoll sind die praxisnahen Hinweise zu Investitionen, Fördermitteln und Betriebsmodellen. Für Unternehmen, die sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten möchten, liefert der Leitfaden eine wichtige Entscheidungsgrundlage und hilft dabei, kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.



