Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat aufgrund einer Ausgabensperre im Bundeshaushalt vorübergehend neun Förderprogramme ausgesetzt, darunter die Förderung von E-Lastenfahrrädern.
Aussetzung aufgrund von Haushaltssperre
Die Aussetzung der Förderprogramme erfolgte aufgrund einer Haushaltssperre, die vom Bundesfinanzministerium verhängt wurde. Diese besagt, dass derzeit keine neuen finanziellen Zusagen gemacht werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen sind von der Aussetzung nicht betroffen.
Auswirkungen auf die E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie, die im Februar 2021 gestartet wurde, um Mikrodepots und gewerbliche E-Lastenräder zu unterstützen, ist von dieser Aussetzung betroffen. Ursprünglich sollten Anträge bis zum 29. Februar 2024 möglich sein. Die Förderung sah vor, dass 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern oder Lastenfahrradanhängern mit E-Antrieb erstattet wurden, jedoch maximal 2.500 Euro pro Fahrzeug.
Weitere ausgesetzte Förderprogramme
Neben der E-Lastenfahrrad-Richtlinie sind auch acht weitere Förderprogramme betroffen, darunter die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW), Förderprogramm Serielle Sanierung, Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie) sowie das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land. Es ist wichtig anzumerken, dass die Aussetzung der Antragsannahme und -bewilligung vorübergehend ist und dass andere Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Umweltbonus nicht betroffen sind.