Strafzettel aus der Schweiz: Neue Vollstreckungsregeln in Deutschland
Ab dem 1. Mai tritt eine wichtige Änderung für Autofahrer in Kraft: Strafzettel aus der Schweiz können nun auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt. Diese Neuerung folgt aus einem neu abgeschlossenen Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag, der die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen regelt. Dieser Artikel beleuchtet die Details und Auswirkungen dieser Regeländerung für deutsche Autofahrer.
Hintergrund des neuen Polizeivertrags
Der neue Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz ermöglicht es nun, Bußgelder aus Verkehrsverstößen, die in einem der beiden Länder begangen wurden, grenzüberschreitend zu vollstrecken. Bisher war dies nur mit Bußgeldern aus EU-Ländern möglich. Die Regelung sieht vor, dass Verkehrssünder nicht länger einer Strafe entgehen können, indem sie einfach die Grenzen überqueren.
Bedingungen für die Bußgeldvollstreckung
Die Vollstreckung eines Schweizer Bußgeldes in Deutschland setzt voraus, dass die Geldstrafe mindestens 70 Euro oder entsprechend 80 Schweizer Franken beträgt. Diese Summe ist schnell erreicht, da beispielsweise schon geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz deutlich höher geahndet werden als in vielen anderen Ländern. Eine Überschreitung von 6 bis 10 km/h innerorts kann in der Schweiz bereits zu einem Bußgeld von etwa 123 Euro führen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Während Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland eingetrieben werden können, bleiben Fahrverbote, die in der Schweiz ausgesprochen werden, auf das Schweizer Territorium beschränkt und haben in Deutschland keine Gültigkeit. Auch werden Verkehrssünden aus der Schweiz nicht im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt. Für das Eintreiben der Geldstrafen ist das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig.
Empfehlungen für Autofahrer
Experten raten dringend dazu, sich vor der Fahrt ins Ausland mit den lokalen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Dies gilt besonders für Länder wie die Schweiz, wo die Regeln und die Bußgelder von denen in Deutschland abweichen können. Zudem wird in der Schweiz oft die Halterhaftung angewandt, was bedeutet, dass der Fahrzeughalter für Verstöße haftbar gemacht wird – im Gegensatz zu Deutschland, wo in der Regel der Fahrer verantwortlich ist.
Fazit
Die neue Regelung zur Vollstreckung von Schweizer Strafzetteln in Deutschland markiert einen wichtigen Schritt in der grenzüberschreitenden Verkehrssicherheit. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit, sich stets über die geltenden Verkehrsvorschriften im Ausland zu informieren und sich konsequent an diese zu halten, um unangenehme Überraschungen und hohe Kosten zu vermeiden.