Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen in Deutschland sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in die neuen, fälschungssicheren EU-Führerscheine umgetauscht werden. Damit setzt Deutschland die Vorgaben der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie um. Ziel ist es, die Fälschungssicherheit zu erhöhen, die Datenaktualität zu gewährleisten und europaweit einheitliche Standards zu schaffen.
Diese Modernisierung betrifft Millionen Fahrerinnen und Fahrer, aber auch Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Gerade für Fuhrparkmanager ist es wichtig, den Überblick über die gestaffelten Umtauschfristen zu behalten und die Einhaltung durch die Mitarbeitenden sicherzustellen.
Gestaffelter Umtausch: Fristen im Überblick
Da die Umtauschpflicht schrittweise erfolgt, ist sie sowohl nach Geburtsjahr als auch Ausstellungsdatum gestaffelt. Für Papierführerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers maßgeblich. Bei Kartenführerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das jeweilige Ausstellungsjahr.
Der nächste wichtige Stichtag ist der 19. Januar 2026: Bis zu diesem Datum müssen alle Führerscheine, die zwischen den Jahren 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren sind, erhalten für den Umtausch unabhängig vom Ausstellungsjahr Zeit bis 2033.
Die neu ausgestellten EU-Führerscheine besitzen künftig eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit muss lediglich das Dokument erneuert werden – mit aktuellem Foto und Datenabgleich, aber ohne zusätzliche Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung.
So läuft der Umtausch ab
Der Antrag auf Umtausch wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt. Notwendig sind der Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie eine Verwaltungsgebühr von rund 25 Euro.
Sollte der alte Führerschein nicht von der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde benötigt. Diese kann postalisch, telefonisch oder elektronisch beantragt und direkt an die neue Behörde übermittelt werden.
Bedeutung für Fuhrparkverantwortliche
Für Fuhrparkmanager und Unternehmen sind die Umtauschfristen weit mehr als eine reine Formalität. Die rechtzeitige Überprüfung und Dokumentation der Fahrerlaubnisse ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Halterpflichten. Wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einem nicht mehr gültigen Führerscheindokument eingesetzt, kann das – insbesondere in Schadenfällen – versicherungstechnische und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine strukturierte Führerscheinverwaltung ist somit wesentlicher Bestandteil eines professionellen Compliance-Managements im Fuhrpark. Neben der reinen Fristüberwachung geht es dabei zunehmend auch um die Automatisierung und Verlässlichkeit der Kontrolle.
Digitalisierung erleichtert die Führerscheinkontrolle
Mit dem neuen, standardisierten EU-Führerschein und seinen modernen Sicherheitsmerkmalen rücken digitale Kontrolllösungen immer stärker in den Fokus. Systeme wie DriversCheck ermöglichen die regelmäßige Führerscheinkontrolle komfortabel per App – ganz ohne Papieraufwand oder persönliche Sichtprüfung.
Die Überprüfung erfolgt automatisch über einen Algorithmus, der die relevanten Sicherheitsmerkmale des Führerscheins erkennt und validiert. Nur wenn alle Prüfkriterien erfüllt sind, wird der Vorgang als gültige Kontrolle im System gespeichert. Eine Speicherung oder Weitergabe von Bilddaten findet dabei nicht statt, wodurch die Datenschutzanforderungen vollständig gewahrt bleiben.
Für Unternehmen bedeutet dieser Ansatz eine klare Reduzierung administrativer Aufwände, eine nachweisbare Rechtssicherheit und eine nachvollziehbare Dokumentation im Prüfprozess. Die Kombination aus EU-weit einheitlichen Führerscheindokumenten und modernen digitalen Kontrollsystemen schafft damit die Grundlage für eine effiziente, zukunftssichere Compliance-Struktur im Fuhrparkmanagement.
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