Die DGUV 70 – und ihre Bedeutung im Fuhrpark
Im Fuhrpark eines jeden Unternehmens gibt es viele Risiken und Gefahrenquellen, die es zu minimieren gilt. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet die DGUV Vorschrift 70, die die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Straßenverkehr regelt. Sie richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge für betriebliche Zwecke einsetzen, und regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen. Die Vorschrift 70 ist für alle Branchen und Unternehmensgrößen verbindlich und soll dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu schützen.
Führerscheinkontrolle
Sie fordert von Unternehmen, dass ihre MitarbeiterInnen, die Fahrzeuge gewerblich nutzen, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen müssen. Hierbei geht es nicht nur um den Besitz einer Fahrerlaubnis, sondern auch um die Frage, ob der /die MitarbeiterIn für den Einsatz im Straßenverkehr geeignet ist. Die Überprüfung der Fahrerlaubnis und der Eignung muss regelmäßig durchgeführt werden, damit der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass seine MitarbeiterInnen die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz im Straßenverkehr erfüllen.
Folgende Aspekte sollten bei der Führerscheinkontrolle berücksichtigt werden:
- Gültigkeit der Fahrerlaubnis: Zunächst sollte der Arbeitgeber prüfen, ob die Fahrerlaubnis der MitarbeiterInnen noch gültig ist. Eine abgelaufene Fahrerlaubnis ist kein gültiger Nachweis für die Fahrtauglichkeit. Daher sollte der Arbeitgeber die Führerscheine halbjährlich kontrollieren, um sich rechtlich abzusichern. Dies ist inzwischen mithilfe von Apps, wie der DriversCheck App nun auch ganz papierlos und stressfrei durchzuführen.
- Führerscheinklassen: Die Fahrerlaubnis enthält verschiedene Führerscheinklassen, die Auskunft über die Fahrberechtigung des Mitarbeiters geben. Der Arbeitgeber sollte prüfen, ob seine MitarbeiterInnen über die notwendige Führerscheinklasse für das betreffende Fahrzeug verfügen. Wenn diese beispielsweise einen LKW fahren, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse in Besitz sein.
UVV Fahrzeugprüfung
Auch die UVV Fahrzeugprüfung ist ein großer Bestandteil der DGUV 70. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss jedes Fahrzeug im Unternehmen jährlich auf Basis der UVV-Vorschriften überprüft werden. Diese Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber, der in den meisten Fällen als Fahrzeughalter gilt. Die Aufgabe der UVV-Fahrzeugprüfung wird in den meisten Unternehmen an das Fuhrparkmanagement delegiert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die UVV-Fahrzeugprüfung nicht in der regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung, umgangssprachlich als TÜV bekannt, enthalten ist. Während die Hauptuntersuchung die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft, bezieht sich die UVV-Prüfung auf die Betriebssicherheit der Fahrzeuge.
Die DGUV Vorschrift 70 schreibt vor, dass die Fahrzeuge des Unternehmens jedes Jahr von einer sachkundigen Person auf ihre Betriebssicherheit hin überprüft werden müssen. Zusätzlich dazu sollten die Fahrerinnen und Fahrer das Fahrzeug vor jeder Fahrt auf eventuelle, sichtbare Mängel hin überprüfen und gegebenenfalls melden. Die UVV-Fahrzeugprüfung ist somit ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Minimierung von Risiken im betrieblichen Straßenverkehr.
Fahrerunterweisungen
Fahrerschulungen: Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, müssen MitarbeiterInnen regelmäßig geschult werden. Hierzu gehören beispielsweise Schulungen zu sicherem Fahren, Verhalten im Notfall oder Ladungssicherung. Zudem müssen MitarbeiterInnen über die geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften informiert werden.
Die Fahrerunterweisung sollte auf die benutzten Fahrzeuge zugeschnitten sein und Inhalte wie Verkehrssicherheit, Bedienung der Fahrzeuge, Gefahrenerkennung und Erste Hilfe am Unfallort umfassen. Die Organisation von Präsenzschulungen stellt allerdings oft einen erheblichen zusätzlichen Aufwand dar. Um Fuhrparkleitende und Fahrer zu entlasten, bieten digitale Methoden wie die DriversCheck App eine großartige Möglichkeit, die Fahrerunterweisung orts- und zeitunabhängig per Smartphone durchzuführen. So sind lange Präsenzschulungen und Laptops für die Fahrerunterweisung Geschichte.
Fazit:
Die DGUV Vorschrift 70 bildet die Grundlage für den Arbeitsschutz im Straßenverkehr und ist für alle Unternehmen verbindlich. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, die Fahrerlaubnisprüfung, der Fahrzeugcheck, die Fahrerschulungen, die Unfallprävention und die Dokumentationspflicht. Indem diese Maßnahmen umgesetzt werden, können Unfälle vermieden und die Gesundheit der MitarbeiterInnen geschützt werden.