Ein Autodiebstahl ist für viele Autobesitzer eine erschütternde Erfahrung. Die Unsicherheit, was zu tun ist, wenn das eigene Fahrzeug plötzlich verschwunden ist, kann überwältigend sein. Doch in einer solchen Situation ist es entscheidend, die richtigen Schritte schnell und präzise zu unternehmen, um den Schaden zu minimieren und möglicherweise das Fahrzeug wiederzubekommen.
Sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei
Das Erste, was nach dem Verschwinden des Fahrzeugs getan werden sollte, ist die Kontaktaufnahme mit der Polizei. Es empfiehlt sich, zunächst telefonisch bei der zuständigen Dienststelle nachzufragen, ob das Fahrzeug möglicherweise nur abgeschleppt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es unerlässlich, umgehend eine Diebstahlsanzeige zu erstatten. Hierfür werden der Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II benötigt. Es ist wichtig, alle Angaben zum Fahrzeug und den Umständen des Diebstahls korrekt und präzise zu machen, um den Ermittlungsprozess nicht zu beeinträchtigen. Schätzungen sind hierbei zu vermeiden.
Versicherung umgehend informieren
Nach der Anzeige bei der Polizei sollte die eigene Kaskoversicherung so schnell wie möglich über den Diebstahl informiert werden. Die Versicherung benötigt eine Kopie der polizeilichen Schadensanzeige, alle Fahrzeugpapiere im Original sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel. Diese Dokumente sollten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um den Versand nachweisen zu können. Auch hier gilt: Alle Angaben müssen korrekt sein, da ungenaue Angaben den Versicherungsschutz gefährden könnten.
GPS-Tracker als Vorsichtsmaßnahme
Wer einen GPS-Tracker im Fahrzeug installiert hat, hat in dieser Situation einen entscheidenden Vorteil. Ein unauffällig platzierter GPS-Tracker kann die Chancen erhöhen, das gestohlene Fahrzeug wiederzufinden. In diesem Fall ist es ratsam, die Polizei über den Standort zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen zur Wiederbeschaffung eingeleitet werden können.
Fahrzeugabmeldung und weitere Maßnahmen
Sobald der Diebstahl der Versicherung gemeldet wurde, sollte das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Diese Abmeldung sollte spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl erfolgen, um unnötige Zahlungen von Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zu vermeiden. Für die Abmeldung werden eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigt. Wurde das Auto geleast oder finanziert, müssen zudem die Bank oder Leasinggesellschaft informiert werden. Wichtige Gegenstände, die sich im Auto befanden, wie Bankkarten oder Handys, sollten umgehend gesperrt werden.
Neues Auto erst nach einem Monat anschaffen
Es ist wichtig zu wissen, dass das gestohlene Auto erst einen Monat nach der Schadensmeldung in den Besitz der Versicherung übergeht. Sollte das Fahrzeug innerhalb dieses Monats wiedergefunden werden, muss der Besitzer es zurücknehmen. Aus diesem Grund sollte erst nach Ablauf dieser Frist ein neues Auto angeschafft werden, um nicht in die Situation zu geraten, plötzlich zwei Fahrzeuge zu besitzen. Sollte das aufgefundene Fahrzeug beschädigt sein, ist es wichtig, dies unverzüglich der Versicherung zu melden.