Wer Zusatzerlöse aus der Vermarktung der THG-Quote erzielen möchte, ist auf umfangreiche Vertriebsnetzwerke und detaillierte Marktkenntnisse angewiesen – oder auf die Unterstützung eines spezialisierten Anbieters. Matthias Kerner, Mitgründer und Geschäftsführer der EMOVY GmbH, erläutert, wie sich der Markt in den vergangenen Monaten entwickelt hat und was Unternehmen für das kommende Jahr berücksichtigen sollten. Zudem gibt er hilfreiche Tipps zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters.
Im Vergleich zu 2022 ist der Quotenpreis deutlich gesunken. Woran liegt das?
Matthias Kerner: Bei den THG-Quoten handelt es sich nicht um eine staatliche Förderung, sondern eine spezielle Art des Emissionshandels für Kraftstoffe im Verkehr, der dem volatilen Marktgeschehen unter-liegt. Um die Treibhausgasminderungsquote wie vorgeschrieben zu erfüllen, können Mineralölkonzerne und andere verpflichtete Unternehmen auf verschiedene Optionen wie Biodiesel, E10, Biomethan (zum Beispiel als Bio-LNG) oder eben auch Elektromobilität zurückgreifen. Dabei bestimmt die jeweils gerade günstigste Option den Marktpreis für die THG-Quote. Da die Erfüllungsoptionen, beispielsweise das Angebot an niedrigpreisigem europäischen Biomethan, im Laufe des Jahres 2023 stark zugenommen haben, hat dies den Quotenpreis negativ beeinflusst.
Darüber hinaus sorgen verschiedene lokale und globale Ereignisse regelmäßig für starke Preisschwankungen: Zu Jahresbeginn führte der zunehmende Import von vermeintlich als fortschrittlich deklariertem Biosprit aus China zu sinkenden Preisen. Die Dürreperiode im Hochsommer 2022 mit Niedrigwasser in den Flüssen hingegen hatte damals unter anderem Auswirkungen auf die Versorgung der Raffinerien mit Rohölprodukten und ließ somit die THG-Quoten steigen.
Wie schätzen Sie die Marktentwicklung für 2024 ein?
Matthias Kerner: Leider ist damit zu rechnen, dass sich die Preise in naher Zukunft nicht erholen werden. Während 2022 noch THG-Prämien von rund 350 Euro pro Fahrzeug gezahlt wurden, sind sie derzeit auf rund 85 Euro zurückgegangen. Dies ist unter anderem auf den Strommix zurückzuführen, der einen wesentlichen Faktor bei der Berechnung der THG-Quote für Elektromobilität darstellt und sich aufgrund der derzeit höheren Emissionen bei der Stromerzeugung verschlechtert hat. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, die THG-Quote für 2024 jetzt schon zu beantragen, um sich planbare Erlöse ohne weiteres Marktrisiko zu sichern.
Gelten für 2024 neue gesetzliche Regelungen, die Unternehmen berücksichtigen müssen?
Matthias Kerner: Bereits im August 2023 wurden für die Fahrzeugklassen N2 und N3 neue Schätzwerte definiert. Diese liegen für die Klasse N2 bei 20.600 kWh und für die Klasse N3 bei 33.400 kWh – damit erhöht sich die Prämie für Lkw bis 12 Tonnen auf das Zehnfache und für Lkw über 12 Tonnen sogar auf das 15-fache. Zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert wie E-Kleinstfahrzeuge und E-Roller der Klassen L1e, L2e und L6e hingegen sind nicht mehr quotenberechtigt. Auch für Betreiber öffentlicher Ladepunkte gelten Neuerungen: Sie erhalten nur für diejenigen Ladesäulen die THG-Quote, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlicht sind und für die eine vierstellige Betreibernummer vorliegt. Anträge für 2023 müssen mit Meldung der Ladestrommengen bis zum 28. Februar 2024 beim Umweltbundesamt eingegangen sein.
EMOVY GmbH
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Wir sind mit unserer Zusammenarbeit mit EMOVY sehr zufrieden: Kompetent, schnelle Antworten, at...
Könnten Unternehmen höhere Gewinne realisieren, wenn sie die Quotenvermarktung in Eigenregie übernehmen?
Matthias Kerner: Die Quotenvermarktung funktioniert auf Basis eines nicht-öffentlichen Handelsmarktes, eines sogenannten OTC (Over-the-Counter)Handels. Damit ist sie abhängig von einer umfassenden Marktkenntnis und individuellen Netzwerken und für nicht-spezialisierte Unternehmen kaum zu realisieren. Zudem sind die Marktpreise nicht vollständig transparent, sondern werden durch das Verhandlungsgeschick für Mengen, Mengenflexibilitäten und Zahlungszeitpunkte bedingt. Aus diesem Grund lohnt es sich, mit einem erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten, der für seine Kunden optimale Preise erzielen kann. Zudem profitieren Unternehmen von einer deutlichen Zeitersparnis, da der Dienstleister auch die aufwendige Antragsstellung und Zertifizierung beim Umweltbundesamt übernimmt.
Wie finden Firmen den passenden Dienstleister?
Matthias Kerner: Bei der Auswahl des THG-Dienstleisters sollten Unternehmen mehrere Kriterien in Betracht ziehen. Dies beginnt mit der Frist für die Auszahlung der Prämie, also der Wartezeit, bis das Geld tatsächlich auf dem eigenen Konto eingeht. Ebenfalls entscheidend ist natürlich die Höhe der zugesagten Prämie, die meist davon abhängig ist, ob der Dienstleister ein festes oder ein flexibles Auszahlungsmodell anbietet. Für einige Kunden ist auch das Umweltengagement des THG-Quoten-Anbieters für nachhaltige Projekte, Klimaschutzspenden oder Baumpflanzungen von besonderer Bedeutung. Da indirekt auch Mineralölhändler auf dem Markt aktiv sind, kann es Sinn machen, die Firmenstruktur des Anbieters zu überprüfen, denn nicht jeder Kunde möchte diesen Unternehmen direkt die THG-Quoten zu vielleicht günstigeren Konditionen überlassen.
Insgesamt sollten Unternehmen unbedingt auf die Seriosität des Dienstleisters achten, denn leider gibt es einige schwarze Schafe auf dem Markt. Aus diesem Grund haben wir eine kurze Checkliste zusammengestellt, mit der Firmen drei entscheidende Punkte einfach überprüfen können, damit sie langfristig von optimalen Zusatzerlösen profitieren.
Checkliste: So prüfen Sie die Seriosität Ihres THG-Dienstleisters
1. Wählen Sie ein transparentes Prämienmodell!
Einige Dienstleister locken mit besonders hohen Prämien auf Basis flexibler Modelle. Das Problem: Häufig erfolgen die Auszahlungen erst nach mehrmonatiger Wartezeit. Zudem wälzen Anbieter intransparenter Flex-/Maxi-/“Bis zu“-Angebote das Marktpreisrisiko auf ihre Kunden ab, so dass die Prämien oft weit geringer ausfallen als erwartet. Seriöse Anbieter arbeiten mit festen Mindestpreisen, die nach der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt garantiert ausgezahlt werden.
2. Lesen Sie das Kleingedruckte!
Manche Dienstleister nutzen versteckte AGB-Klauseln, bei denen beispielsweise die Vermarktung direkt auch für das nächste Jahr abgeschlossen wird. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, ob Ihr Vertrag nur für das laufende Jahr gilt, denn niemand kann seriös vorhersagen, ob im nächsten Jahr möglicherweise doch wieder höhere Prämien für THG-Quoten erzielt werden können.
3. Prüfen Sie die Firmenstruktur!
Informieren Sie sich vorab, wie Ihr Anbieter aufgestellt ist. Betreibt er die Vermarktung der THG-Prämien als Kerngeschäft und verfügt über entsprechende Erfahrung und Marktkenntnisse? In welcher Rechtsform ist das Unternehmen organisiert? Wie sind die Finanzlage und das Handelsvolumen des Anbieters einzuschätzen? Die Antworten darauf können Aufschluss darüber geben, ob Sie mit einer langfristigen Zusammenarbeit und fairen Preisen rechnen können.