Tempo 30 und Verkehrsregeln: Bundesrat bremst Verkehrsreform vorerst aus
Die geplante Verkehrsreform zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mit Tempo 30, die den Kommunen mehr Flexibilität bei Busspuren, Radwegen und Anwohnerparkplätzen ermöglichen sollte, wurde vorerst vom Bundesrat gestoppt. Obwohl der Bundestag der Reform bereits zugestimmt hatte, verhinderte der Bundesrat ihre Umsetzung am 24. November.
Kein Freibrief für Tempo-30-Zonen
Die Reform sah keine generelle Einführung neuer Tempo-30-Zonen vor, sondern sollte den Kommunen erlauben, schneller auf lokale Anforderungen zu reagieren. Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnte eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nach dem vorläufigen Scheitern ab, da die Pläne zuvor bereits mit den Verkehrsministern von Bund und Ländern abgestimmt worden waren.
Überraschende Ablehnung durch unionsgeführte Länder
Die Ablehnung im Bundesrat kam überraschend und wurde angeblich von unionsgeführten Ländern wie Bayern vorangetrieben. Die Begründung lautete, dass das Ziel der Straßenverkehrssicherheit nicht auf Kosten anderer Ziele wie dem Klimaschutz beeinträchtigt werden dürfe.
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Mehr Möglichkeiten für Sonderspuren und Tempo 30
Ursprünglich war geplant, Länder und Kommunen schneller auf lokale Bedürfnisse reagieren zu lassen. Die Reform sollte den rechtlichen Rahmen schaffen, um den Behörden neue Befugnisse zu verleihen, wie die Einrichtung von Busspuren, Radwegen und Sonderfahrspuren für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Außerdem sollten sie flexibler Anwohnerparkzonen regeln können.
Leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen
Die Reform hätte es den örtlichen Behörden erleichtert, neue Tempo-30-Zonen einzuführen, insbesondere in der Nähe von Spielplätzen, Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Es wäre auch möglich gewesen, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn sie weniger als 500 Meter voneinander entfernt liegen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.