Revolution in der E-Mobilität: Schnellladepunkte an Tankstellen
Die Bundesregierung plant, eine neue Ära in der Elektromobilität einzuläuten, indem größere Tankstellenketten verpflichtet werden, Schnellladepunkte für Elektroautos zu installieren. Ab dem 1. Januar 2028 soll jede Tankstelle mit mindestens 200 Standorten mindestens einen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 kW betreiben. Diese ambitionierte Initiative zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland signifikant zu erweitern und so die Akzeptanz und Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern.
Der Gesetzesentwurf zur Ladeinfrastruktur
Die geplante Verpflichtung wird Teil des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sein, welches aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird. Diese Maßnahme ist ein klares Signal der Regierung, die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Sie reflektiert das Bestreben, die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität zu beschleunigen.
Bereitschaft der Tankstellenbetreiber
Viele große Tankstellenbetreiber haben bereits aus eigenem Antrieb begonnen, ihre Standorte mit Ladesäulen auszustatten. Die führenden Unternehmen der Branche, darunter Aral und Shell, haben schon ambitionierte Pläne angekündigt. Aral plant beispielsweise, bis 2030 rund 20.000 Ladepunkte einzurichten, während Shell in Zusammenarbeit mit ABB an der Implementierung von Ladetechnik arbeitet. Diese bereits getätigten Investitionen werden bei der Umsetzung der neuen Verpflichtung berücksichtigt.
Potenzielle Auswirkungen der Verpflichtung
Durch die Verpflichtung zur Einrichtung von Schnellladepunkten rechnet das Bundesverkehrsministerium mit der Schaffung von 9000 zusätzlichen Schnelllademöglichkeiten in Deutschland. Dies würde die Gesamtzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte erheblich erhöhen und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ leisten, nach dem bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent aller Tankstellen über mindestens einen Schnellladepunkt verfügen sollen.
Schutz kleinerer Tankstellenketten
Der Referentenentwurf berücksichtigt auch die wirtschaftliche Belastung für kleinere Tankstellenketten. Um eine Überforderung zu vermeiden, können Tankstellenunternehmen die Wirtschaftlichkeit für die jeweiligen Standorte individuell bewerten und die Investitionskosten gegen die Nachfrage abwägen. Dies gewährleistet, dass die Transformation zur Elektromobilität sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich tragfähig gestaltet wird.