„Kein Handy am Steuer!“
Dass das Handy am Steuer mit einem Bussgeld bestraft wird, wissen wir. aber was ist neu im Bussgeldkatalog 2022?Â
Der Bußgeldkatalog sorgt für einen guten Überblick darüber, bei welchem Verstoß welche Strafe zu erwarten ist. Jedoch sind die Neuerungen und Anpassungen meist so umfassend, dass wir auf die Schnelle nicht alle Änderungen aufnehmen und behalten können. Deshalb gibt es für Sie nochmals alle Änderungen des neuen Bußgeldkatalogs im Überblick.
Darüber hinaus haben sich aber auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen geändert. Außerorts verdoppeln sich die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h. Auch beim Thema Rettungsgasse gibt es noch eine weitere Änderung: wer bei einem Unfall oder stockenden Verkehr keine Rettungsgasse bildet, dem droht jetzt auch ein Fahrverbot. Bei unberechtigter Nutzung der Rettungsgasse kommen außerdem noch 2 Punkte in Flensburg dazu.
Der Bußgeldkatalog enthält ausführliche Informationen zum Verkehrsrecht, zum Beispiel zu Geschwindigkeit, Abstand, Parken und Halten.
Ändern sich rechtliche Bestimmungen im Verkehrsrecht, so wird auch stetig der Bußgeldkatalog angepasst. Hier werden also alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht aufgelistet und die jeweiligen Bußgelder oder Fahrverbote aufgezeigt, die uns bei Verstoß erwarten.
Der Bußgeldkatalog umfasst unter anderem folgende Kategorien:
- Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsverstöße
- Vorfahrtsverstöße
- Park- und Halteverstöße
- uvm.
Punkte im Fahreignungsregister sindwie folgt kategorisiert:
- einfache Ordnungswidrigkeit = 0 Punkte
- verkehrgefährdende und beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten = 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeit mit verhängtem Fahrverbot oder
- Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug = 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis = 3 Punkte
Hat ein Fahrer oder eine Fahrerin 8 Punkte auf seinem / ihrem KOnto, wir ihm oder ihr die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Erst danach darf er oder sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen.
Dieser Artikel wurde erstmalig im FLEETMAG #2 veröffentlicht. Das Fleetmag ist ein jährlich erscheinendes Magazin für die betriebliche Mobilität. Wenn Sie bei der nächsten Ausgabe auch mit einem Fachbeitrag, einem Advertorial oder einer Anzeige mit dabei sein möchten, dann kontaktieren Sie uns: