Fuhrpark- und Ladesäulenbetreiber aufgepasst
THG Quote lässt Zusatzerlöse aus öffentlichen Ladesäulen fließen
Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladestationen betreiben, können seit 2022 über die THG Quote attraktive Zusatzeinnahmen generieren. Dies gilt für gewerbliche Anbieter und für Fuhrparkbetreiber, die öffentliche Ladepunkte installiert haben. Allerdings sind die Zertifizierung von Ladesäulen und erbrachten Strommengen sowie die Vermarktung der THG Quoten nicht ohne Risiken und mit bürokratischem Aufwand verbunden. Deshalb lohnt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern, die bei allen Schritten wertvolle Unterstützung bieten: Mit ihrer Erfahrung tragen sie dazu bei, dass jedes betroffene Unternehmen einfach und schnell am Quotenhandel partizipieren kann.
THG Quote als Treiber für Elektromobilität
Um die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen, hat die Bundesregierung die Treibhausgasminderungsquote (THG Quote) ins Leben gerufen. Das Klimaschutzinstrument soll einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten: Dieser setzt mit ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung frei. Verbringer fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölkonzerne, werden durch die THG Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen um einen bestimmten Prozentsatz pro Jahr zu reduzieren.
Sind sie nicht in der Lage, dies selbst zu leisten, wollen aber keine Strafzahlungen riskieren, können sie ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG Quotenhandels an Dritte übertragen. So können beispielsweise Fuhrparkbetreiber die mit ihren Elektrofahrzeugen eingesparten CO2-Emissionen an Mineralölfirmen verkaufen. Weil Anbieter öffentlicher Ladesäulen zu einer besser ausgebauten Ladeinfrastruktur und damit zum schnelleren Umstieg auf klimafreundlichere Elektromobilität beitragen, ist auch für sie die Vermarktung der THG Quote möglich.
Technische und regulatorische Anforderungen als Voraussetzung
Was Ladesäulenanbieter und Fuhrparkbetreiber mit eigenen Ladepunkten dabei wissen müssen: Nur mit öffentlich nutzbaren Ladesäulen ist der Weg zum THG Quotenhandel frei. Dazu gehören neben gewerblich betriebenen Ladestationen auch alle Ladesäulen, an denen grundsätzlich jedes private E-Auto aufgeladen werden kann – zum Beispiel auf frei zugänglichen Firmenparkplätzen von Flottenbetreibern oder in Parkhäusern.
Dies gilt auch dann, wenn der Zugang nur während der Öffnungszeiten gestattet ist. Ist ein Ladepunkt aber beispielsweise nur von den Angestellten eines Unternehmens oder den Gästen eines bestimmten Hotels nutzbar, gilt er nicht als öffentlich und kommt für den THG Quotenhandel nicht in Frage. Darüber hinaus sind bestimmte technische Mindestanforderungen einzuhalten. So müssen Betreiber den Nutzern punktuelles Laden ermöglichen, d. h. den Ladepunkt für spontane Nutzung ohne längere Vertragsbindung freigeben. Außerdem müssen sie alle Vorgaben an Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme nach Ladesäulenverordnung einhalten. Zu gewährleisten ist zudem die Eichrechtskonformität der Ladesäule, um die korrekte Erfassung von geladenem Strom und Ladedauer sicherzustellen.
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THG Quotenhandel: Der Weg zur erfolgreichen Teilnahme
Bevor Anbieter einer öffentlichen Ladesäule tatsächlich von den Zusatzerlösen aus der THG Quote profitieren, sind allerdings mehrere Schritte erforderlich:
- Der Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur registriert und eine Betreibernummer beantragt werden. Dazu ist u. a. die Angabe des Standortes in Breiten- und Längengrad (in Dezimalgrad) erforderlich. Auch genaue Informationen zu Bezahlsystemen und Authentifizierungsverfahren sowie technische Details werden abgefragt.
- Anschließend müssen Betreiber die Ladestrommengen beim Umweltbundesamt (UBA) einreichen und sich diese bestätigen lassen. Dafür ist ein spezielles Template zu verwenden, das auf der entsprechenden Seite des UBA unter „Formulare“ zur Verfügung steht.
- Sobald die Emissionseinsparung durch das Umweltbundesamt zertifiziert wurde, kann sie an quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne verkauft werden.
Besonders diese Vermarktung ist für Fuhrparkverantwortliche mit großem Aufwand verbunden. Zudem erfordert der Handel mit den eingesparten Emissionen umfassende Expertise, bestehende Geschäftsbeziehungen und eine Mindestmenge an Quoten.
Spezialisierte Quotenanbieter leisten Rundum-Unterstützung
Um das umständliche Prozedere zu vereinfachen, ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten THG Quoten-Anbieter wie EMOVY ratsam. Schon bei der Registrierung der Ladepunkte kann der Dienstleister mit seiner Erfahrung unterstützen. Anschließend übernimmt er die Übermittlung der gemeldeten Ladestrommengen und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt. Der Vorteil für Ladesäulen- und Fuhrparkbetreiber: Statt intern neue Arbeitsabläufe aufsetzen zu müssen, greifen sie auf durchdachte, digitale Prozesse des Spezialisten zurück und sparen Zeit und Personalaufwand. Besonderen Mehrwert bieten das Know-how und die richtigen Kontakte des Dienstleisters beim Verkauf der THG Quoten: Weil der Pooling-Anbieter die Quoten seiner Kunden bündelt, erzielt er optimale Verkaufspreise. Natürlich übernimmt er bei Bedarf auch die Antragsstellung und Vermarktung von THG Quoten aus E-Flotten.
Zuverlässigkeit zählt: Wichtigstes Kriterium bei der Partnerwahl
Firmen, die sich für die Zusammenarbeit mit einem THG Quoten-Anbieter entscheiden, sollten besonderen Wert auf dessen Seriosität legen. Nicht jeder Pooling-Dienstleister, der hohe Quotenerlöse verspricht, ist in der Lage, diese auch dauerhaft zu gewährleisten. Sinnvoll ist daher die Entscheidung für ein Festpreisangebot, das planbare Zusatzerlöse garantiert. Nur wenn der Dienstleister auf Zuverlässigkeit setzt und den Quotenhandel fundiert absichert, profitieren Fuhrpark- und Ladesäulenbetreiber von einer langfristigen Geschäftsbeziehung und attraktiven Einnahmen.
Ausblick
Schon jetzt begünstigt die THG Quote Flottenbetreiber mit E-Dienstwagen gleich doppelt, da sie die CO2-Einsparungen für ihre Elektroautos sowie für öffentlich betriebene Ladestationen geltend machen können. In Zukunft könnten sie sogar noch stärker profitieren: Laut einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll Strom für Ladesäulen aus erneuerbaren Energien künftig deutlich leichter auf die THG Quote anrechenbar sein. Dies ist eine gute Nachricht für Ladesäulenbetreiber, die bereits Wind- oder Solarenergie nutzen oder dies planen, denn Ladestrom aus regenerativen Energien lässt sich durch den THG Quoten-Anbieter noch gewinnbringender vermarkten!