Neue Dynamik für die Mobilitätswende
Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag setzt die Bundesregierung klare Schwerpunkte im Bereich Elektromobilität. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen Verbraucher zu entlasten, die Infrastruktur zu verbessern und Deutschland als Leitmarkt für emissionsfreie Mobilität zu positionieren. Der Koalitionsvertrag, Elektromobilität betreffend, ist damit ein zentraler Baustein auf dem Weg in eine nachhaltige Verkehrszukunft. Die strategische Ausrichtung deckt sowohl private als auch gewerbliche Mobilitätsbedarfe ab.
Kaufanreize und steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge
Ein zentrales Element der neuen Strategie ist die Weiterführung und Ausweitung der Kaufprämien für Elektrofahrzeuge. Besonders Dienstwagen profitieren: Die steuerliche Förderung wird durch eine Anhebung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 € attraktiver gestaltet. Hinzu kommen Sonderabschreibungen, die Investitionen in E-Fahrzeuge wirtschaftlich noch lohnenswerter machen. Für Haushalte mit geringerem Einkommen wird über den EU-Klimasozialfonds ein sozial gerechtes Fördermodell implementiert, das den Zugang zur Elektromobilität erleichtert.
Massiver Ausbau der Ladeinfrastruktur angekündigt
Der Koalitionsvertrag legt einen starken Fokus auf den flächendeckenden Ausbau der Lade- und Schnellladeinfrastruktur. Sowohl für Pkw als auch Lkw sollen deutlich mehr Ladepunkte entstehen. Für gewerbliche Nutzer wird der Aufbau von Depotladeinfrastruktur finanziell unterstützt. Außerdem werden Preistransparenz und technische Vereinheitlichung bei öffentlichen Ladesäulen gesetzlich geregelt – ein wichtiger Schritt zur Nutzerfreundlichkeit. Parallel wird Deutschland als Innovationsstandort für autonomes Fahren gestärkt.
Plug-in-Hybride und Range Extender: Neue Förderkulisse geplant
Auch Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs) und Extended-Range-Electric-Vehicles (EREVs) bleiben Bestandteil der Förderpolitik. Dabei wird auf eine abgestimmte Regulierung auf europäischer Ebene gesetzt. Die klare Zielsetzung: Emissionen reduzieren, ohne Nutzergruppen auszuschließen.
Steuerliche Entlastungen für emissionsfreie Fahrzeuge
Elektroautos bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Auch für emissionsfreie Lkw wird die Mautbefreiung über 2026 hinaus verlängert. Zusätzlich wird der Aufbau einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge unterstützt – ein wichtiger Baustein zur Diversifizierung der Antriebe im Schwerlastverkehr.
Bidirektionales Laden: Elektrofahrzeuge als Teil des Energiesystems
Ein besonders innovativer Punkt des Koalitionsvertrags betrifft das bidirektionale Laden. Elektrofahrzeuge sollen nicht nur Strom aufnehmen, sondern auch abgeben können – etwa zur Netzstabilisierung oder als Heimspeicher. Der Ausbau von Ladepunkten am Arbeitsplatz wird ebenso gefördert. Damit rücken E-Fahrzeuge noch stärker in den Mittelpunkt der Energiewende.
Elektromobilität erhält neue Impulse durch politische Rahmenbedingungen
Die Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zur Elektromobilität bilden ein umfassendes Gesamtpaket, das den Weg zu einer emissionsarmen Mobilitätszukunft ebnet. Von steuerlichen Vorteilen über soziale Fördermodelle bis hin zu technischer Infrastruktur: Die Politik schafft gezielte Anreize, die Elektromobilität nachhaltig im Alltag zu verankern. Damit erhält die Branche nicht nur Planungssicherheit, sondern auch einen klaren Handlungsrahmen.