Wasserschäden an Fahrzeugen: Ein komplexes Versicherungsproblem
Die jüngsten Überschwemmungen und Hochwasser Ereignisse haben ein Schlaglicht auf die komplizierte Natur von Wasserschäden an Kraftfahrzeugen und deren Versicherungsabdeckung geworfen. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Feinheiten der Teilkaskoversicherung zu verstehen und wie diese bei Wasserschäden am Auto anwendet werden.
Überschwemmungsschäden an abgestellten Fahrzeugen
Normalerweise werden Schäden an einem durch Hochwasser betroffenen, abgestellten Fahrzeug von der Teilkaskoversicherung übernommen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen. Wenn eine Hochwasserwarnung für das Gebiet bestand, in dem das Fahrzeug geparkt wurde, und das Fahrzeug trotz bestehender Möglichkeit nicht aus dem gefährdeten Bereich entfernt wurde, kann die Versicherung die Zahlung aufgrund von grober Fahrlässigkeit kürzen oder sogar verweigern. Dies unterstreicht die Bedeutung, auf Hochwasserwarnungen zu achten und entsprechend zu handeln.
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Wasserschaden bei fahrenden Autos
Ein weiteres komplexes Szenario betrifft Schäden, die entstehen, wenn ein Fahrzeug während der Fahrt von Hochwasser betroffen ist. Besonders heikel ist die Situation, wenn Wasser in den Zylinderraum eindringt und einen Wasserschlag, also einen schweren Motorschaden, verursacht. In solchen Fällen ist der Schaden oft nicht direkt durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten verursacht. Die Teilkaskoversicherung deckt diesen Schaden normalerweise nicht ab, es sei denn, die Überschwemmung tritt so plötzlich auf, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden konnte.
Vollkaskoversicherung als möglicher Retter
In Fällen, in denen die Teilkaskoversicherung nicht greift, könnte eine Vollkaskoversicherung eine Alternative sein. Jedoch auch hier besteht das Risiko, dass die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzt oder verweigert, insbesondere wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und er oder sie sich dennoch entschied, die geflutete Straße zu befahren.