GEIG macht Ladeinfrastruktur ab 2025 zur Pflicht
Die betriebliche Mobilität steht vor einer historischen Wende. Ab dem 1. Januar 2025 müssen gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Diese Anforderung resultiert aus dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG), das bereits 2021 in Kraft trat und nun erheblich an Relevanz gewinnt. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Immobilienbesitzer und die betriebliche Mobilität?
GEIG und seine Auswirkungen auf gewerbliche Immobilien
Mit dem Inkrafttreten des GEIG zielt der Gesetzgeber darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland maßgeblich zu fördern. Das Gesetz fordert von Unternehmen, die gewerblich genutzte Immobilien mit mehr als 20 Parkplätzen besitzen, die Installation von Ladeinfrastruktur. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Immobilien. Krankenhäuser, Einkaufszentren, Museen und ähnliche Einrichtungen mit öffentlichen Stellplätzen müssen spätestens ab 2025 Ladeinfrastruktur anbieten.
Diese Neuerung stellt viele Immobilienbesitzer vor neue Herausforderungen. Die Planung und Umsetzung dieser Ladepunkte erfordert nicht nur technische Expertise, sondern auch strategische Entscheidungen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Angesichts der drohenden Bußgelder im fünfstelligen Bereich ist eine rechtzeitige Planung unumgänglich.
Der Handlungsdruck steigt: Warum Unternehmen jetzt reagieren müssen
Unternehmen, die die Anforderungen des GEIG ignorieren, riskieren nicht nur erhebliche finanzielle Strafen, sondern auch den Verlust von Wettbewerbsvorteilen. Kunden und Mitarbeiter erwarten zunehmend eine moderne Infrastruktur, die auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit ausgerichtet ist. Ladepunkte auf Parkplätzen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Standortattraktivität.
Ein weiterer Aspekt, den Unternehmen berücksichtigen müssen, sind die verschärften EU-Richtlinien, die bereits heute strengere Vorgaben für die Ladeinfrastruktur vorsehen. Diese Richtlinien werden voraussichtlich ab 2027 in deutsches Recht übernommen und könnten die Anforderungen weiter verschärfen.
Ein Blick in die Zukunft: Die Rolle des GEIG in der betrieblichen Mobilität
Das GEIG ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Es zwingt Unternehmen, ihre Mobilitätsstrategie zu überdenken und sich frühzeitig auf die Zukunft vorzubereiten. Ladeinfrastruktur wird zu einem integralen Bestandteil der betrieblichen Mobilität und ist entscheidend für den Erfolg in einer zunehmend elektrifizierten Welt.
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur gegen drohende Bußgelder ab, sondern positionieren sich als Vorreiter in einer Branche, die von nachhaltiger und zukunftsorientierter Mobilität geprägt ist.