Wichtige Fakten zu Fahrzeugkennzeichen und ihrer Anbringung
Fahrzeugkennzeichen: Identifikation mit Persönlichkeit
Die primäre Funktion von Fahrzeugkennzeichen liegt in der Identifizierung. Aber betrachten nur wenige das Nummernschild ihres fahrbaren Begleiters so sachlich. Ob Initialen, Geburtsdaten oder besondere Tage – personalisierte Kennzeichen bieten zahllose Möglichkeiten. Die Regeln hierfür sind im Paragraphen 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) klar definiert. Form, Größe und Design der Kennzeichen sind grundlegend vorgeschrieben, jedoch gibt es noch weitere Vorgaben, z.B. zur Befestigung. Denn nicht regelkonforme Anbringung oder Veränderungen am Kennzeichen können Ärger verursachen. Mobilitree klärt im Folgenden über zulässige und unzulässige Aspekte von einzeiligen Kennzeichen auf.
Klare Sicht als Verpflichtung
Die Lesbarkeit von Kennzeichen ist gemäß § 10 Abs. 2 FZV von grundlegender Bedeutung. Sie dürfen weder spiegeln, verdeckt noch verschmutzt sein. Im Winter können Schnee und Eis die Kennzeichen beeinträchtigen, doch die Fahrer sind verantwortlich für ihre Klarheit. Das Anbringen von Folien, Glasabdeckungen oder Aufklebern auf den Nummernschildern ist untersagt. Bei vorsätzlicher Veränderung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Präzise Vorgaben in Millimetern
Die Länge von Kennzeichen ist generell auf maximal 520 Millimeter begrenzt. Die Gestaltung eines kurzen Kennzeichens hängt von den Abständen der Buchstaben, Ziffern und Plaketten ab. Die wesentlichen Abstände bei Kennzeichen mit mittiger Schrift sind: mindestens acht mm vom blauen Euro-Feld zum ersten Buchstaben, acht bis zehn mm zwischen den Buchstaben, mindestens acht mm von den Buchstaben rechts zum Rand. Zwischen den Buchstaben für Zulassungs- und ggf. HU-Plaketten sind 63,5 bis 67,5 mm Platz. Buchstaben sind 47,5 mm breit, während Zahlen 44,5 mm messen. Kennzeichen müssen mittige Schrift aufweisen, Ausnahmen sind selten gestattet.
Beleuchtung erlaubt
Um im Verkehr zulässig zu sein, benötigen Kennzeichen eine DIN 74069 Zulassung. Ein erlaubtes Kennzeichen trägt ein DIN-Prüf- und Überwachungszeichen samt Registernummer auf der Vorderseite. Aktuelle Vorschriften gestatten neben herkömmlichen Aluminiumkennzeichen auch selbstleuchtende Varianten und solche aus 3D-Kunststoff. Der Carbon-Look ist zulässig, wenn schwarze Carbon-Look Buchstaben auf weißem Grund stehen und das Kennzeichen eine gültige Prüfmarke trägt.
Stabile Anbringung wesentlich
Die Gesetzgebung verlangt, dass Kennzeichen sicher befestigt sind; sie müssen Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher und Waschanlagen standhalten. Die Art der Befestigung ist nicht festgelegt. Die Verlautbarung zur Kennzeichenbefestigung vom 31. Mai 2021, die Methoden wie Magnete, Klettverschlüsse oder Saugnäpfe definierte, ist nicht mehr gültig. Mobilitree empfiehlt daher, diese Methoden vorerst nicht zu verwenden, da sie eine Ordnungswidrigkeit darstellen können. Verluste von Kennzeichen, die nicht wiedergefunden werden, führen in der Regel zur zehnjährigen Sperrung – Abschied von Wunschkennzeichen.
Klebekennzeichen: Ausnahmen bestätigen die Regel
In Deutschland sind Klebekennzeichen grundsätzlich verboten, außer in besonderen Situationen mit Ausnahmegenehmigung.
Richtige Ausrichtung
Natürlich ist auch die korrekte Position des Kennzeichens gesetzlich geregelt. Für das vordere Kennzeichen gilt: Der untere Rand des Schildes darf nicht weniger als 20 Zentimeter über der Fahrbahn liegen und die Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Dies ist insbesondere bei einer Fahrzeugtieferlegung zu beachten. Zudem darf die vertikale Neigung des Schildes höchstens 30 Grad gegen die Fahrtrichtung betragen.