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THG-Quote für Fuhrpark- & Flottenbetreiber

Mit der Einführung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist es für private und gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen seit 2022 möglich, die Quote eingesparter CO2-Emissionen zu verkaufen und dafür eine Prämie zu erhalten.

Fuhrpark- und Flottenkosten durch die THG-Prämie senken

Nach der Einstellung des Umweltbonus als Fördermittel Ende 2023, ist die THG-Quote aktuell der einzige finanzielle Zuschuss für Elektrofahrzeugbesitzer. Die Prämie kann jedes Jahr erneut abgerufen werden und neben Elektrofahrzeugen sind auch öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene Ladepunkte antragsberechtigt. Die THG-Quote eignet sich somit optimal zur Senkung der laufenden Kosten in Fuhrparks und Flotten.

Prämienantrag für mehrere Fahrzeuge

Das Team von wirkaufendeinethg.de wickelt den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung der THG-Prämie ab. Die THG-Prämie für Fuhrparks und Flotten kann über den Anbieter schnell und zuverlässig abgewickelt werden. 

Der THG-Dienstleister hat sich schnell als zuverlässiger und kompetenter Partner etabliert, der es Privatpersonen und Flottenbetreibern möglich macht, den Antrag in wenigen Minuten zu stellen. Für Fuhrparkleiter ist die Antragstellung über den Anbieter besonders einfach – selbst für eine größere Stückzahl Elektrofahrzeuge. Alles, was benötigt wird, ist ein Foto oder Scan des Fahrzeugscheins.

Warum wirkaufendeinethg.de?

Das Unternehmen schafft Vertrauen durch transparente Abrechnung und umgehende Unterstützung bei jeder Angelegenheit seiner Kunden. Dank eines starken Netzwerks und besonders faire Konditionen können sich Privat- und Geschäftskunden auf eine überdurchschnittliche Prämie verlassen.

Neben vielen Fuhrparkkunden unterstützt wirkaufendeinethg.de bereits über 300 Gesellschaften in Deutschland und Österreich, die mithilfe einer Affiliate-Lösung den Service rund um die THG-Prämie für Elektrofahrer anbieten.

Als Flotten-/Fuhrparkmanager genießen Sie bei uns folgende Vorteile: 

✅ transparente Konditionen 
✅ höchste Prämie für Ihre Fahrzeuge
✅ persönlicher Ansprechpartner 
✅ keine Vertragsbindung 
✅ Abwicklung der Prämie ohne Eigenaufwand

Q Wie beantrage ich die THG-Prämie für meine Fahrzeuge?

Sie können unkompliziert die Prämie für Ihre Fahrzeuge über unsere Plattform beantragen. Gerade für Fuhrparks und Flotten mit >15 Fahrzeugen übernehmen wir den Datenupload. Hierzu können Sie ein Scan der Vorderseite der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil 1) aller Fahrzeuge an unseren Ansprechpartner senden.

Q Was unterscheidet wirkaufendeinethg.de sich von anderen Anbietern?

Bei wirkaufendeinethg.de steht ein nachhaltiger und fairer Quotenhandel im Mittelpunkt. Der Großteil der Verkaufserlöse wird direkt an die Endkunden weitergegeben. Wir zahlen 100 % der THG-Prämie aus und behalten lediglich 15 € als Servicepauschale ein.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Weitergabe des größten Teils der Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quoten der fairste und nachhaltigste Ansatz im bislang intransparenten und komplexen THG-Quotenhandel ist. Diese hohe Auszahlung wird durch digitalisierte und automatisierte Prozesse ermöglicht.

Zusätzlich zur Auszahlung bietet unsere Plattform die Möglichkeit, in nachhaltige Projekte zu investieren. Zum Beispiel fördert unser Startup den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Q Warum ist die Rede von einem garantierten Mindestpreis bei der Auszahlungshöhe der THG-Quote?

Unser Ziel ist es, unseren Kunden einen möglichst hohen jährlichen Auszahlungsbetrag für die THG-Quote zu bieten. Aus diesem Grund schreiben wir immer einen Mindestbetrag aus – diese Summe bekommen unsere Kunden mit Sicherheit. Wenn wir einen höheren Erlös erzielen, erhöht sich dementsprechend die Auszahlung. Transparent, oder?

Q Welche Unterlagen benötige ich zur Registrierung der THG-Quote?

Um die THG-Quote für Sie zu beantragen, benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten nur ein aktuelles Foto der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vor einem neutralen Hintergrund.

Q Sind neben Elektrofahrzeugen auch beispielsweise Ladesäulen quotenberechtigt?

Ja, vorausgesetzt, es handelt sich um eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule, die für Dritte frei zugänglich ist.

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