Mit Zusatzerlösen für E-Autos und öffentliche Ladesäulen
Seit 2022 können Unternehmen mit ihren Elektroautos und öffentlichen Ladesäulen am THG-Quotenhandel teilnehmen und so lukrative Zusatzerlöse generieren. Damit leisten Flottenbetreibende mit dem Umstieg auf Elektromobilität einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und stellen mit Unterstützung spezialisierter THG-Quoten-Anbieter zugleich die Wirtschaftlichkeit ihres Fuhrparks sicher.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die CO2- Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, zugleich soll bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Jedoch verschuldet allein der Transportsektor in Deutschland mit der Freisetzung von ca. 160.000 Tonnen CO2 pro Jahr rund 23 Prozent der gesamten CO2-Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein Klimaschutzinstrument geschaffen, das zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor beitragen soll. Sie verpflichtet Verbrenner fossiler Kraftstoffe, beispielsweise Mineralölkonzerne, zu einer jährlichen Reduktion ihrer Emissionen um einen vorgegebenen Prozentsatz – anderenfalls werden Strafzahlungen fällig. Quotenverpflichtete Unternehmen, die die THG-Quote nicht aus eigener Kraft erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des THG-Quotenhandels an Dritte zu übertragen.
Attraktive Verdienstmöglichkeiten für E-Fuhrparks
Davon profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen: Sie können die eingesparten CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge an Mineralölfirmen verkaufen und auf diese Weise mit ihren batterieelektrisch betriebenen Autos Zusatzerlöse generieren – ganz unabhängig davon, ob es sich um privat oder geschäftlich genutzte Kraftfahrzeuge handelt. Die Anrechnung der Emissionseinsparungen aus Strom als THG-Quoten belohnt Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos für ihren Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Insbesondere für Fuhrparkentscheider schafft die THG-Prämie damit einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität, da sie zur Optimierung der Fuhrparkkosten beiträgt.
Ladestrom als zusätzliche Einnahmequelle
Um am Quotenhandel teilzunehmen, sollten Flottenverantwortliche alle Fakten und Voraussetzungen genau kennen. Grundsätzlich können sie die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug ihres Fuhrparks beantragen – wichtig ist, dass das Auto im Antragsjahr mindestens einen Tag lang in Deutschland zugelassen ist. Derzeit wird die Berechtigung für ein THG-Quotenzertifikat für E-Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (Transporter) sowie M3 (Busse) erteilt, alle übrigen E-Fahrzeuge wie Leichtkraftfahrzeuge, Roller und auch LKW werden unter „Andere“ zusammengefasst und leider pauschal analog wie ein PKW bewertet. Plug-in-Hybride hin gegen sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen. Und auch für den Strom, der an von ihnen betriebenen, allgemein zugänglichen Ladepunkten geladen wird, können sich Unternehmen die THGQuote anrechnen lassen – damit sind auch mit öffentlichen Ladesäulen Erlöse aus dem THG-Quotenhandel erzielbar.
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Klare Vorteile durch Zusammenarbeit mit THG-Quoten-Anbieter
Mit der Antragsstellung beim Umweltbundesamt allein ist es jedoch noch nicht getan. Dieses stellt der beantragenden Firma nur eine Bescheinigung über die Emissionseinsparung aus, die anschließend an quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne verkauft werden kann. Für Fuhrparkverantwortliche ist das mit einem enormen Aufwand verbunden, zugleich setzt der Quotenhandel bilaterale Handelsbeziehungen und eine Mindestmenge an Quoten voraus. Viel einfacher kommen Flottenbetreibende in den Genuss der THG-Prämie, wenn sie das aufwendige Prozedere in die Hände eines THG-Quoten-Anbieters geben. Dieser kümmert sich um die Zusammenstellung aller relevanten Daten aus dem E-Fuhrpark, übernimmt die zeitraubende Antragsstellung und sorgt für die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt. Dabei gewährleisten digitale Prozesse eine kundenfreundliche, einfache Abwicklung und eine hohe Datensicherheit. Ein weiteres Plus: Weil der THG-Anbieter die Quoten seiner Kunden bündeln kann, ist er in der Lage, für das Unternehmen deutlich höhere Verkaufspreise zu erzielen.
Steuerpflicht bei THG-Quotenhandel ist nutzungsabhängig
Zu beachten ist auch, dass die Prämienzahlungen aus dem Verkauf der THG-Quote steuerpflichtig sein können. Für Dienstwagen stehen in der Regel dem Unternehmen die Zahlungen aus dem Quotenhandel zu, die als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen. Darf jedoch der Arbeitnehmer, der das E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, selbst die THG-Quote beantragen, so wird die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Anders liegt der Fall bei Privatfahrzeugen: Da die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zu zuordnen sind, unterliegen sie auch nicht der Einkommenssteuer.
Fazit
Die Unterstützung eines spezialisierten THG-Quoten-Anbieters ermöglicht es Fuhrparkbetreibenden, einfach und schnell von der THG-Prämie zu profitieren. Diese Einnahmen lassen sich sinnvoll in eigene E-Mobilität, Klimaprojekte oder andere nachhaltige Aktivitäten investieren – so können Unternehmen ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten
Dieser Artikel wurde erstmalig im FLEETMAG #3 veröffentlicht. Das Fleetmag ist ein jährlich erscheinendes Magazin für die betriebliche Mobilität. Wenn Sie bei der nächsten Ausgabe auch mit einem Fachbeitrag, einem Advertorial oder einer Anzeige mit dabei sein möchten, dann kontaktieren Sie uns: