Milutin Zmijanjac ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2010 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein Fokus liegt auf Themen wie Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht und Flottenrecht. Als Fachautor beim Beck Verlag und Referent für Fortbildungen für Rechtsanwälte und Fachanwälte teilt er seit fast einem Jahrzehnt regelmäßig sein Wissen. Ein besonderes Interessensgebiet von ihm ist die Fahreignung, insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr.
Die Legalisierung von Cannabis und der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehr stellen Verkehrsteilnehmer und Unternehmen vor neue Herausforderungen. Fachanwalt Milutin Zmijanjac erklärt im Interview die rechtlichen Änderungen, Risiken für Fuhrparkleiter und praktische Lösungen, um Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.
Seit Juli 2024 gibt es eine gesetzliche Regelung zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Was hat sich dadurch geändert und wie war die Situation zuvor geregelt?
Milutin Zmijanjac: Bis Juli 2024 war der THC-Grenzwert im Straßenverkehr ein Nanogramm pro Milliliter aktivem THC – eine Regelung, die schon lange kritisiert wurde. Seitdem wurde der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter angehoben. Dies basiert auf Empfehlungen der Grenzwertkommission und wird nun in der Praxis angewendet.
Wichtig ist jedoch, dass dies nicht bedeutet, dass Autofahren unter Cannabis-Einfluss völlig straffrei ist. Im Bußgeldbereich gibt es weiterhin Geldstrafen ab 500 Euro und ein Monat Fahrverbot bei Überschreiten des Grenzwerts. Im Wiederholungsfall 1000€ und drei Monate Fahrverbot.
Für alle unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabisverbot. Bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blut drohen 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt und für Fahranfänger ein Aufbauseminar sowie eine verlängerte Probezeit. Ab 3,5 ng/ml liegt ein Verstoß gegen § 24a StVG vor. Bei Fahrauffälligkeiten wird eine Drogenfahrt als Straftat gewertet, was Freiheitsstrafen, den Führerscheinentzug und eine MPU nach sich ziehen kann. Zudem drohen Kosten bis zu 7000 Euro. Bei einem Unfall haftet der Fahrer teils selbst, die Kfz-Versicherung kann Regress fordern oder die Zahlung verweigern. Die weitreichenderen Konsequenzen betreffen jedoch das Fahrerlaubnisrecht. Früher konnte bereits der erste Verstoß zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Nun wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nur noch angeordnet, wenn mehrfach Verstöße vorliegen oder Hinweise auf Missbrauch gegeben sind. Allerdings bleibt unklar, was genau als „Missbrauch“ gilt – das wird sich in der Rechtsprechung noch entwickeln.
Ein spannender Punkt, den Sie erwähnt haben, ist die rechtliche Unsicherheit bei der neuen Gesetzgebung. Wie wirkt sich das auf die Praxis aus?
Milutin Zmijanjac: Die neue Regelung bringt viele unbestimmte Rechtsbegriffe mit sich, die in der Praxis zu Unsicherheiten führen – sowohl für Behörden als auch für Betroffene. Insbesondere der Begriff „Missbrauch“ ist nicht klar definiert und lässt Raum für Interpretationen. Das führt dazu, dass Behörden teilweise unterschiedlich vorgehen und auch Unternehmen keine einheitlichen Leitlinien haben, wie sie solche Fälle handhaben sollen. Ich empfehle Unternehmen, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und bei Zweifeln juristischen Rat einzuholen, um klare und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
Wie steht es um die Verantwortung von Fuhrparkleitern, wenn ein Mitarbeiter Cannabis konsumiert und einen Dienstwagen nutzt? Gibt es Möglichkeiten, sich abzusichern?
Milutin Zmijanjac: Das ist ein sehr wichtiges und auch schwieriges Thema. Ein Fuhrparkleiter oder Arbeitgeber muss darauf achten, dass Mitarbeiter mit Dienstwagen regelmäßig kontrolliert werden. Eine stichprobenhafte und unangekündigte Überprüfung von Fahrerlaubnissen ist hier essenziell. Dies sollte dokumentiert werden.
Hinsichtlich Cannabis- oder Drogentests gestaltet sich die Situation schwieriger. Diese können in der Regel nur freiwillig erfolgen, es sei denn, es gibt klare Betriebsvereinbarungen, die solche Tests regeln. Hier ist die Einbindung des Betriebsrats unerlässlich. Auch individualvertragliche Regelungen sind möglich, sollten jedoch rechtlich sauber formuliert sein. Im Verdachtsfall – zum Beispiel bei auffälligem Verhalten wie glasigen Augen – hat der Fuhrparkleiter die Verantwortung, das Fahrzeug vorübergehend nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Dies kann Konflikte mit dem betroffenen Mitarbeiter auslösen, aber die Sicherheit hat Vorrang.
Was empfehlen Sie konkret, um solche Konflikte oder Risiken zu minimieren?
Milutin Zmijanjac: Es gibt mehrere Ansätze. Erstens sollten Betriebsvereinbarungen und Dienstwagenüberlassungsverträge klare Regelungen zum Umgang mit Drogen- und Medikamentenkonsum enthalten. Zweitens halte ich regelmäßige Schulungen für sinnvoll, die Fahrer für Themen wie Alkohol- und Drogenkonsum sensibilisieren. Ein Verkehrspsychologe könnte beispielsweise auf die Wirkung von Substanzen und deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit hinweisen. Solche Schulungen stärken das Problembewusstsein und fördern die Compliance im Unternehmen.
Neben Freizeitkonsumenten gibt es auch Patienten, die Cannabis auf Rezept einnehmen. Was sollten Arbeitgeber hier beachten?
Milutin Zmijanjac: Das ist ein häufig unterschätztes Thema. Cannabis als Medikament ist zwar rechtlich anders zu bewerten, aber auch hier gelten strenge Regeln. Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber Cannabis verschrieben bekommt, wird dies der Fahrerlaubnisbehörde zunächst nicht automatisch mitgeteilt. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann die Behörde jedoch aktiv werden, insbesondere wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Arbeitgeber sollten daher auch bei Mitarbeitern mit medizinischem Cannabis auf Hinweise wie auffälliges Verhalten achten und sicherstellen, dass diese die Medikation bestimmungsgemäß einnehmen. Auch hier helfen klare Vereinbarungen und Schulungen, um Missverständnisse oder Risiken zu vermeiden.
Gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die Sie hervorheben möchten?
Milutin Zmijanjac: Ja, ich möchte betonen, dass Aufklärung und Prävention entscheidend sind – sowohl bei Freizeitkonsum als auch bei Medikamenteneinnahme. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass sie nicht nur für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge, sondern auch für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter Verantwortung tragen. Und Mitarbeiter wiederum sollten verstehen, dass der Konsum von Substanzen – sei es Alkohol, Cannabis oder andere Medikamente – immer Auswirkungen haben kann, die weit über den Führerscheinverlust hinausgehen.
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