Bußgeld Schweiz: Neue Regelung ab 2024
Ab dem Jahr 2024 können Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden. Diese Neuregelung betrifft nicht nur Schweizer Verkehrssünder, sondern hat auch Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger. Hier erfahren Sie, was sich ändert und worauf Sie in Zukunft achten sollten.
Der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag
Die Grundlage für diese Vollstreckungsregelung bildet der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der vom Bundestag am 19.10.2023 und vom Bundesrat am 24.11.2023 ohne Anrufung eines Vermittlungsausschusses zugestimmt wurde. Sobald dieser Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, wird er rechtskräftig. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung steht noch nicht fest, wird jedoch voraussichtlich Mitte Dezember erfolgen. Dann wird auch der Gültigkeitstermin des Vertrags bekanntgegeben.
Mindestbetrag für die Vollstreckung
Die wichtigste Änderung betrifft den Mindestbetrag, ab dem ein Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Bisher konnten Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern nicht in Deutschland eingetrieben werden. Ab Anfang 2024 – der genaue Termin steht noch aus – können Strafverfolgungsbehörden Bußgelder in Deutschland eintreiben, wenn die verhängten Geldforderungen mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen.
Einschränkungen bei der Vollstreckungshilfe
Es gibt jedoch Einschränkungen bei der Vollstreckungshilfe. Diese wird nicht gewährt, wenn eine Entscheidung eine Freiheitsstrafe als Hauptstrafe vorsieht oder es sich um Verkehrsverstöße handelt, die mit Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs zusammenhängen. In solchen Fällen wird keine Unterstützung bei der Vollstreckung geleistet, es sei denn, die Verkehrsverstöße werden gesondert oder ausschließlich verfolgt.
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Verteilung der Bußgelder
Die Bußgelder, die in Deutschland eingetrieben werden, gehen an den ersuchenden Staat, in diesem Fall die Schweiz. Es werden keine zusätzlichen Kosten für die Maßnahmen der Vollstreckung in Rechnung gestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass es in einigen Ländern, wie beispielsweise Italien, private Inkasso-Firmen gibt, die Bußgelder mit höheren Gebühren eintreiben. Gegen diese Praxis geht der ADAC vor.
Verjährung nach drei Jahren
Für Verkehrssünder, die beispielsweise einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten, rät der ADAC dazu, den Vorwurf sorgfältig zu überprüfen, bevor sie zahlen. Wenn Sie das Bußgeld nicht begleichen, werden Sie im „Bussschuldregister“ der Schweiz erfasst. Bei Polizeikontrollen in der Schweiz wird dieses Register überprüft, und die Verkehrsstrafe muss sofort vor Ort bezahlt werden. Die Verjährung eines Bußgeldbescheids tritt erst nach drei Jahren ein.
Zusammenfassung für Bußgeld Schweiz
Ab 2024 können Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie einen Mindestbetrag von 70 Euro oder 80 Schweizer Franken erreichen. Vollstreckungshilfe wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, und die Bußgelder gehen an den ersuchenden Staat. Verkehrssünder sollten Bußgelder aus der Schweiz sorgfältig überprüfen, bevor sie zahlen.