Neue EU-Verordnung AFIR bringt Änderungen für Elektromobilität und Ladestationen
Die Elektromobilität in Europa steht vor einschneidenden Veränderungen, da die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) ab dem 13. April in Kraft tritt. Diese Verordnung zielt darauf ab, eine einheitliche Zahlfunktion für Elektrofahrzeuge an Ladestationen innerhalb der EU zu etablieren. Die Auswirkungen sind weitreichend und betreffen nicht nur Ladestationen, sondern auch Hersteller, Betreiber und Nutzer von Elektroautos.
Ad-Hoc-Bezahlung für Ladestationen ab 50 kW
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW. Ab dem 13. April müssen diese mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit ausgestattet sein, um die Ad-Hoc-Bezahlung zu ermöglichen. Dies gilt auch für bereits am Markt verfügbare AC-Ladesäulen.
Dynamische QR-Codes statt Aufkleber
Eine weitere Neuerung betrifft die Art und Weise, wie Bezahlung an Ladestationen erfolgt. Bisher verwendete Aufkleber mit QR-Codes, um den Ladevorgang zu starten und zu bezahlen. Unter der AFIR-Verordnung müssen Ladesäulen nun individuelle QR-Codes generieren, was eine dynamische Umsetzung erfordert. Ladestationen mit weniger als 50 kW Ladeleistung, in der Regel AC-Lader, müssen über ein Display verfügen, um die QR-Codes anzuzeigen.
Mehrkosten für öffentliche Ladeinfrastruktur
Die Umsetzung dieser Änderungen wird voraussichtlich zu erheblichen Mehrkosten für die öffentliche Ladeinfrastruktur führen. Zusätzlich zu den Hardwarekosten fallen Transaktionsgebühren je nach Bezahlart an, die letztendlich auf die Verbraucher übertragen werden. Dies könnte das ohnehin kostenintensive öffentliche Laden weiter verteuern.
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Unsicherheiten und Herausforderungen
Trotz der bevorstehenden Umsetzung der AFIR-Verordnung gibt es noch Unsicherheiten in Bezug auf ihre genaue Auslegung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat darauf hingewiesen, dass die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) in Teilen unanwendbar sein wird, aber die endgültige Auslegung in die Hände des Europäischen Gerichtshofs gelegt wird. Die Europäische Kommission plant zudem die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Auslegung der AFIR-Verordnung.
Auswirkungen auf die Branche und die Verbraucher
Die AFIR-Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf die Elektromobilitätsbranche und die Verbraucher. Anbieter, Projektierer und Berater stehen vor großen Herausforderungen, da die neuen Anforderungen erhebliche technische und finanzielle Investitionen erfordern. Dies könnte dazu führen, dass bürgernahe Ladeinfrastruktur für Laternenparker wirtschaftlich untragbar wird.
Zudem könnten die Preise für das Ad-Hoc-Laden je nach technischer Umsetzung und Anbieter stark variieren, was die Preistransparenz erschwert. Die Verbraucher könnten mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, was die Attraktivität der Elektromobilität beeinflussen könnte.
Handlungsbedarf für Betreiber und Nutzer
Unternehmen wie Hymes Energy, die sich auf die Installation von Schnellladeinfrastruktur spezialisiert haben, gehen von höheren Kosten aus. Die meisten der derzeit auf dem Markt verfügbaren Ladestationen erfüllen die neuen Bedingungen nicht. Betreiber und Nutzer von Elektrofahrzeugen sollten daher rasch handeln, um Kosten zu sparen und Verzögerungen bei der Verfügbarkeit passender Ladestationen zu vermeiden.
Es ist wichtig zu beachten, dass für vor dem Stichtag installierte Ladestationen Bestandsschutz gilt, es sei denn, sie befinden sich an den TEN-V-Korridoren, für die ab dem 01. Januar 2027 eine Nachrüstungspflicht für Ladepunkte ab 50 kW Leistung gilt. Dies könnte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Ladestationen an Autobahnen in Deutschland haben.
Fazit
Die AFIR-Verordnung bringt bedeutende Veränderungen für die Elektromobilität in Europa mit sich. Während sie das Ziel einer einheitlichen Zahlfunktion verfolgt, stehen die Branche und die Verbraucher vor Herausforderungen und Unsicherheiten. Die Umsetzung erfordert erhebliche Investitionen und könnte die Kosten für das öffentliche Laden erhöhen. Betreiber und Nutzer von Elektrofahrzeugen sollten sich frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.