Die EU hat für Neuwagen, die ab 2024 produziert werden, neue Verordnungen erlassen. Diese Verordnungen betreffen bestimmte Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme, die ab diesem Zeitpunkt in neuen Fahrzeugen verpflichtend sein werden. Im Folgenden erfährst du mehr über die verschiedenen Assistenzsysteme, die ab 2024 zur Pflicht werden.
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre und Standardisierte Schnittstelle
Ab Juli 2024 wird gemäß den neuen EU-Vorschriften eine standardisierte Schnittstelle zur Verfügung stehen. Diese Schnittstelle ermöglicht es, ein nicht näher spezifiziertes Kontrollgerät in allen Neuwagen einzubauen. Dieses Gerät ist für eine mögliche alkoholempfindliche Wegfahrsperre vorgesehen. Dies bedeutet, dass Neuwagen ab diesem Zeitpunkt über die Möglichkeit verfügen werden, bei Bedarf ein solches Kontrollgerät zu installieren.
Intelligent Speed Assistent (ISA)
Ab 2024 wird auch der Geschwindigkeitsassistent namens Intelligent Speed Assistent (ISA) in allen Neuwagen verpflichtend sein. Dieses System erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt die Fahrer optisch und akustisch, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Es kann sogar das Fahrzeug automatisch auf die Maximalgeschwindigkeit abregeln. Beachtenswert ist, dass ISA nicht dauerhaft deaktiviert werden kann, was in Fällen von Problemen mit der Verkehrszeichenerkennung oder ungenauen Kartendaten als störend empfunden werden könnte.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Ab Juli 2024 müssen alle Neuwagen mit einem Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner ausgestattet sein. Dieses Fahrerassistenzsystem war bisher in einigen Fahrzeugen optional und gegen Aufpreis erhältlich. Es erkennt Müdigkeitssymptome und warnt den Fahrer mit optischen und akustischen Signalen.
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Notbremslichter und Notbremsassistent
Das Notbremslicht, auch als adaptives Bremslicht bekannt, wird zur Pflichtausstattung. Dieses System signalisiert abrupte Bremsmanöver an andere Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich wird der Notbremsassistent obligatorisch. Er erkennt Gefahrensituationen und kann das Fahrzeug selbstständig abbremsen oder den Fahrer dabei unterstützen. LiDAR-Sensoren werden oft zur Objekterkennung eingesetzt. Während der Notbremsassistent bereits seit Juli 2022 verpflichtend ist, wird er ab Juli 2024 zur Pflichtausstattung für die Neuzulassung von Autos und leichten Nutzfahrzeugen.
Rückfahrassistent und Aktiver Spurhalteassistent
Ab 2024 wird auch ein Assistenzsystem zum Rückwärtsfahren zur Pflicht. Dieses System zielt darauf ab, andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug besser zu erkennen. Bisher war diese Ausstattung oft optional, aber sie wird nun zur Standardausstattung gehören. Ebenfalls verpflichtend wird der aktive Spurhalteassistent für alle Fahrzeuge sein, und er wird ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h aktiv.
Blackbox und Erweiterter Kopfaufprallschutz
Ab 2024 wird ein Unfalldatenspeicher, vergleichbar mit einer Blackbox im Flugzeug, serienmäßig in Neuwagen eingebaut sein. Dieser Datenspeicher anonymisiert verschiedene Parameter, um eine genauere Rekonstruktion von Unfällen zu ermöglichen. Auch der Kopfaufprallschutz wird verschärft, insbesondere an Stellen, an denen Kopfaufpralle häufiger auftreten. Dies soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen.
Präzise Reifendrucküberwachung
Die Reifendrucküberwachung wird ab 2024 ebenfalls zur Pflichtausstattung für Neuwagen. Dieses System war bereits seit 2022 für die Typgenehmigung erforderlich, wird aber ab 2024 auch für die Neuzulassung verpflichtend sein. Es informiert den Fahrer über den aktuellen Reifendruck und warnt bei Abweichungen. Diese neuen EU-Verordnungen zielen darauf ab, menschliches Versagen als Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle zu kompensieren. Die Assistenzsysteme sollen dazu beitragen, die Anzahl schwerer Unfälle zu reduzieren und somit Leben zu retten. Beachte, dass die Regelungen zunächst nur für neu entwickelte Fahrzeuge ab 2022 gelten, aber ab 2024 für alle Neuwagen verbindlich sind.