Die Automobilbranche steht vor bahnbrechenden Veränderungen, die ab dem kommenden Jahr in ganz Europa in Kraft treten. Neue EU-weite Regelungen setzen verbindliche Assistenzsysteme in allen Neuwagen, von Kleinwagen bis Luxuslimousinen voraus. Diese Vorschriften, festgehalten in der General Safety Regulation II der EU, haben nicht nur die Implementierung bestimmter Assistenzsysteme zur Folge, sondern auch, dass diese nicht mehr dauerhaft deaktiviert werden können und nach jedem Neustart automatisch aktiviert werden. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht über die neuen verbindlichen Assistenzsysteme.
Notbremsassistent: Ein Muss für alle Fahrzeugklassen
Schon vor 15 Jahren von Mercedes und Volvo eingeführt, sind Notbremsassistenten, die Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellung überwachen, nun für alle Fahrzeugklassen verpflichtend, einschließlich Kleinwagen.
Aktiver Spurhalteassistent: Ab 60 km/h für alle verpflichtend
Der aktive Spurhalteassistent, bisher eher in der Mittel- und Oberklasse anzutreffen, wird für alle Fahrzeuge ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h zur Pflicht.
Notbremslicht: Warnung durch alle Heckleuchten
Bei Vollbremsungen ab 50 km/h müssen künftig alle roten und gelben Rückleuchten aufleuchten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Erkennt Temposchilder
Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der per Kamera Geschwindigkeitsschilder erkennt, wird zur Pflicht. Es gibt allerdings noch Unsicherheiten bezüglich der Zuverlässigkeit und Reaktionsgenauigkeit dieses Systems.
Müdigkeitserkennung: Optische und akustische Warnung
Systeme, die Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers erkennen, werden Pflicht. Sie lösen optische und akustische Warnungen aus, wenn Anzeichen von Müdigkeit oder zu langer Blickabwendung erkannt werden.
Rückfahrassistent: Von der Option zur Pflicht
Der bisher oft optionale Rückfahrassistent wird zur Pflicht für alle Neuwagen.
Blackbox: Daten zur Unfallanalyse serienmäßig
Die Blackbox, die Daten wie Geschwindigkeit und Verzögerung aufzeichnet, wird ab sofort serienmäßig eingeführt. Diese Daten dienen der Unfallforschung zur Analyse und Weiterentwicklung von Prüf- und Testverfahren sowie Sicherheitstechnologien.
Kopfaufprallschutz: Erweiterte Kopfaufprallzone
Insbesondere Fußgänger und Radfahrer profitieren von einer erweiterten Kopfaufprallzone. Diese betrifft die Gestaltung von Fahrzeugfront, Motorhaube, Windschutzscheibe, A-Säule und Dach.
Die neuen Assistenzsysteme sollen die Sicherheit im Auto und für andere Verkehrsteilnehmer weiter erhöhen. Gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Assistenten seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte (typisierte) Autos vorgeschrieben. Ab dem 7. Juli 2024 werden sie zur Pflicht in allen neu zugelassenen Pkws.
Die Bedeutung der EU-Verordnung für Autokäufer
Autokäufer sollten sich bewusst sein, dass die neuen Assistenzsysteme für Fahrzeuge, die ihre Typzulassung vor dem 6. Juli 2022 erhalten haben, nicht verpflichtend sind. Ein Beispiel dafür ist der aktuelle VW Golf. Ab dem 7. Juli 2024 müssen jedoch alle neuen Fahrzeuge dieser Baureihe die Assistenten an Bord haben. Zukünftige Modelle werden natürlich bereits ab Werk mit den neuen Helfern ausgestattet sein, da sie ihre Typgenehmigung nach dem Stichtag erhalten werden.
Es wird empfohlen, die künftigen Pflicht-Systeme bereits heute beim Neuwagenkauf mitzubestellen. Diese tragen nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zu einem potenziell höheren Wiederverkaufswert.