CO2 Steuer in Frankreich ab 2024: Drastische Erhöhungen geplant
Frankreich plant für 2024 erhebliche Erhöhungen der CO2-Strafsteuer, um umweltfreundlicheres Fahrverhalten zu fördern. Das Malus-System, das den CO2-Ausstoß von Neuwagen bewertet, wird ab 2024 schärfer angewendet.
Staffelung der Strafzahlungen
Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 117 g/km oder weniger bleiben straffrei. Ab diesem Punkt steigen die Strafzahlungen in Gramm-Schritten gestaffelt an. Schon bei 141 g/km CO2 wird die 1.000-Euro-Marke überschritten. Ab 163 g/km CO2 sind über 5.000 Euro fällig. Die Strafen erreichen fünfstellige Beträge, wenn der CO2-Ausstoß 172 g/km erreicht. Ab 193 g/km CO2 beträgt die Strafe 60.000 Euro.
Aufhebung der Deckelung der Strafsteuer ab 2024
Die bisherige Begrenzung der Strafsteuer auf 50 Prozent des Kaufpreises entfällt ab 2024. Importierte Gebrauchtwagen unterliegen ebenfalls einer höheren Strafsteuer, die in den Vorjahren galt. Es gibt jedoch einen Abschlag von fünf Prozent für jedes Jahr, in dem das Fahrzeug bereits zugelassen war. Fahrzeuge, die 20 Jahre oder älter sind, sind von der Strafsteuer befreit.
Bewertung von Pick-ups und SUVs als Nutzfahrzeuge
Es wird auch eine Überprüfung der möglichen Einstufung von Pick-ups und SUVs als Nutzfahrzeuge geben, um der Strafsteuer zu entgehen.
Kompaktsportler werden teurer
Die CO2-Strafzahlungen betreffen nicht nur Luxusmodelle oder teure Sportwagen, sondern auch viele kleine Modelle mit leistungsstarken Motoren. In Frankreich können die Preise für Fahrzeuge wie den Audi S3, Mercedes A 45S AMG, BMW M240i xDrive, VW Golf R, Toyota Yaris GR und Toyota GR86 erheblich steigen.
Fazit
Frankreich beeinflusst den Neuwagenkauf seiner Bürger durch verschiedene Steuersysteme. Umweltfreundliche Fahrzeuge sind günstiger, und die Auswirkungen auf den Markt sind deutlich spürbar. Im Gegensatz dazu hat das deutsche Kfz-Steuersystem immer noch geringen Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher.
CO2-Emissionen (g/km) |
Strafsteuer in € |
bis einschließlich 117 |
0 |
118 |
50 |
119 |
75 |
120 |
100 |
121 |
125 |
122 |
150 |
123 |
170 |
124 |
190 |
125 |
210 |
126 |
230 |
127 |
240 |
128 |
260 |
129 |
280 |
130 |
310 |
131 |
330 |
132 |
360 |
133 |
400 |
134 |
450 |
135 |
540 |
136 |
650 |
137 |
740 |
138 |
818 |
139 |
898 |
140 |
983 |
141 |
1.074 |
142 |
1.172 |
143 |
1.276 |
144 |
1.386 |
145 |
1.504 |
146 |
1.629 |
147 |
1.761 |
148 |
1.901 |
149 |
2.049 |
150 |
2.205 |
151 |
2.370 |
152 |
2.544 |
153 |
2.726 |
154 |
2.918 |
155 |
3.119 |
156 |
3.331 |
157 |
3.552 |
158 |
3.784 |
159 |
4.026 |
160 |
4.279 |
161 |
4.543 |
162 |
4.818 |
163 |
5.105 |
164 |
5.405 |
165 |
5.715 |
166 |
6.126 |
167 |
6.537 |
168 |
7.248 |
169 |
7.959 |
170 |
8.770 |
171 |
9.681 |
172 |
10.692 |
173 |
11.803 |
174 |
13.014 |
175 |
14.325 |
176 |
15.736 |
177 |
17.247 |
178 |
18.858 |
179 |
20.569 |
180 |
22.380 |
181 |
24.291 |
182 |
26.302 |
183 |
28.413 |
184 |
30.624 |
185 |
32.935 |
186 |
35.346 |
187 |
37.857 |
188 |
40.468 |
189 |
43.179 |
190 |
45.990 |
191 |
48.901 |
192 |
51.912 |
193 |
55.023 |
über 193 |
60.000 |
Gewichtszuschlag für schwere Fahrzeuge
Die bekannte SUV-Steuer für schwere Verbrenner-Fahrzeuge sieht einen Zuschlag für jedes Kilogramm über einem Schwellenwert vor. Der Schwellenwert sinkt ab 2024 von 1.800 auf 1.600 Kilogramm. Für jedes Kilogramm über diesem Wert sind bei der Zulassung zehn Euro fällig. Im Jahr 2025 wird diese Gewichtsbesteuerung auch auf Hybridmodelle ausgedehnt. Fahrzeugen mit einer rein elektrischen Reichweite von über 50 Kilometern wird ein Nachlass von 200 Kilogramm oder maximal 15 Prozent des Gesamtgewichts gewährt.
Gewichtsstrafsteuer ab 2024
Anteil des Leergewichts (in kg) | Margentarif (in €) |
Bis 1.599 | 0 |
Von 1.600 bis 1.799 | 10 |
De 1.800 à 1.899 | 15 |
Von 1.900 bis 1.999 | 20 |
Von 2.000 bis 2.100 | 25 |
Ab 2.100 | 30 |
Frankreich verschärft Gewichtssteuer für Autos ab 2024
Frankreich setzt ab dem 1. Januar 2024 eine neue Gewichtssteuer für Fahrzeuge um, die eine wichtige Ergänzung zur bisherigen CO2-basierten Besteuerung darstellt. Diese Neuregelung sieht vor, dass Autos, die mehr als 1,6 Tonnen wiegen, nun einer Steuer von zehn Euro pro zusätzlichem Kilogramm unterliegen. Die bisherige Gewichtsgrenze lag bei 1,8 Tonnen.
Anpassungen bei Hybriden ab 2025
Ein besonderes Augenmerk gilt ab 2025 auch den Hybridfahrzeugen. Aufgrund ihres doppelten Antriebsstrangs und der damit einhergehenden höheren Gewichte unterlagen diese Fahrzeuge bisher keiner Gewichtsbesteuerung. Nun werden auch Hybride in die Gewichtsbesteuerung einbezogen, wobei Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 Kilometern eine Ermäßigung erhalten. Diese Ermäßigung beträgt entweder 200 Kilogramm oder maximal 15 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs.
Status von Pick-ups und SUVs in Prüfung
Die französische Regierung prüft derzeit noch die Klassifizierung von Pick-ups und SUVs als Nutzfahrzeuge. Diese Fahrzeugkategorien könnten von der Gewichtssteuer ausgenommen oder zumindest ermäßigt werden. Diese Prüfung ist besonders relevant, da viele dieser Modelle aufgrund ihrer Größe und Konstruktion ein höheres Gewicht aufweisen.
Strategische Auswirkungen der Gewichtssteuer
Diese Gewichtsbesteuerung spiegelt Frankreichs Bemühungen wider, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Durch die Bestrafung von schwereren Fahrzeugen wird ein Anreiz geschaffen, leichtere und effizientere Modelle zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.