Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 bringt bedeutende Änderungen für Gebäudebesitzer und Bauherren mit sich. Diese Richtlinie, die Teil des „Fit for 55“-Pakets ist, stellt neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden, um den Ausbau von Elektromobilität in Europa voranzutreiben. Was das konkret bedeutet und wie betroffene Akteure handeln sollten, beleuchten wir in diesem Artikel.
Was steckt hinter der EPBD 2024/1275?
Die EPBD 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive) zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Neubauten und Bestandsgebäuden deutlich auszubauen. Die novellierte Richtlinie trat im Juni 2024 in Kraft und gibt den Mitgliedstaaten einen klaren Zeitrahmen vor: Bis spätestens 2026 für Neubauten und 2027 für bestehende Nichtwohngebäude müssen die Anforderungen in nationales Recht umgesetzt werden.
Fotos: Chargemaker
Die Kernpunkte der neuen EU-Vorgaben
Die neuen Regelungen der EPBD 2024/1275 betreffen sowohl Nichtwohn- als auch Wohngebäude. Wesentliche Anforderungen sind:
Nichtwohngebäude:
- Neubauten und umfassend renovierte Gebäude müssen mindestens eine Ladestation für jeden fünften Stellplatz und die Vorverkabelung für 50 % aller Stellplätze bereitstellen.
- Bürogebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen pro zwei Stellplätze eine Ladestation vorsehen.
- Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis Januar 2027 entweder einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder die Infrastruktur für 50 % der Stellplätze vorsehen.
Wohngebäude:
- Bei Neubauten oder Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen ist eine Vorverkabelung für mindestens die Hälfte der Stellplätze verpflichtend.
- Zusätzlich sind Schutzrohre und Elektrokabel für alle Stellplätze erforderlich, um eine spätere Installation von Ladepunkten zu erleichtern.
Herausforderungen für Gebäudebesitzer
Die Umsetzung der EPBD 2024/1275 bringt für Gebäudeeigentümer einige Herausforderungen mit sich. Die Bereitstellung der Infrastruktur ist kosten- und planungsintensiv, insbesondere bei bestehenden Gebäuden. Gerade bei älteren Gebäuden könnten umfangreiche Renovierungen notwendig werden, um die elektrischen Kapazitäten entsprechend anzupassen.
Auch die Zukunftssicherheit spielt eine wichtige Rolle: Da die Richtlinie lediglich Mindestanforderungen definiert, könnten nationale Gesetze diese Vorgaben noch verschärfen. Deutschland hat in der Vergangenheit gezeigt, dass es bei der Umsetzung der Gebäuderichtlinien strenger agiert als die EU-Vorgaben.
Chancen für die Elektromobilität
Trotz der Herausforderungen bietet die EPBD 2024/1275 zahlreiche Chancen. Eine gut geplante Ladeinfrastruktur steigert den Wert von Immobilien und macht sie zukunftssicher. Zudem unterstützt sie den Wechsel zu einer nachhaltigeren Mobilität. Experten raten dazu, bei Neubauten bereits heute eine Elektrifizierung aller Stellplätze vorzusehen, um zukünftige Anforderungen frühzeitig zu erfüllen und kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.
Was Gebäudebesitzer jetzt tun sollten
Gebäudebesitzer und Bauherren sollten frühzeitig prüfen, welche Vorgaben der EPBD 2024/1275 für ihre Immobilien gelten. Eine detaillierte Analyse der vorhandenen Stellplätze und der elektrischen Infrastruktur ist unerlässlich. Darüber hinaus lohnt sich die Zusammenarbeit mit Fachleuten, um eine strategische Planung der Ladeinfrastruktur vorzunehmen.
Zusammenfassung
Die EPBD 2024/1275 markiert einen wichtigen Schritt für den Ausbau der Elektromobilität in Europa. Mit den neuen Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden steigen die Erwartungen an Bauherren und Eigentümer erheblich. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend elektrifizierten Mobilitätsmarkt.